Hauseigentümer werden unterstützt
Verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme

Seit heute gibt es verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme. | Foto: Harry Strauss auf Pixabay
  • Seit heute gibt es verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme.
  • Foto: Harry Strauss auf Pixabay
  • hochgeladen von Lokalkompass Schwelm

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar Konditionen- und Produktänderungen im Bereich "Energieeffizient Bauen und Sanieren" in Kraft.

So können Hausbesitzer ab Freitag, 24. Januar, bei vielen Produkten höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge in Anspruch nehmen. Die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen werden sich durch den geplanten CO2-Preis allerdings künftig erhöhen. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Liter Heizöl beträgt der Zuschlag bis 2025 insgesamt rund 1.800 Euro, weitere Preissteigerungen sind angekündigt.

Verbesserte Förderung 

Diese Mehrkosten können vermieden werden, wenn das Haus energieeffizient saniert und zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizt wird oder die Beheizung durch erneuerbare Energien unterstützt wird. Damit diese Investitionsentscheidung leichter gefällt werden kann, wurde die staatliche Förderung aufgestockt. Im günstigsten Fall, beim Umstieg auf eine Heizung mit regenerativer Energie, kann es für den Austausch der Heizung eine Förderung von 45% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geben. 

Verbesserte Förderung gibt es seit neuestem auch für die Dämmung des Hauses. Oftmals ist es sinnvoll, zuerst den Energieverbrauch zu reduzieren, bevor über neue Technik im Heizungskeller nachgedacht wird: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank fließen.

Auch neu ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Private Eigentümer, die Ihre Heizungsanlage erneuern, eine Lüftungsanlage einbauen, ihr Haus dämmen oder energieeffiziente Fenster einsetzen lassen, können 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen.

Keine unüberlegten Entscheidungen

„Sanierungsentscheidungen müssen jetzt aber keinesfalls übers Knie gebrochen werden. Die Regelung gilt bis 2029“, stellt Dagmar Ellerkamp-Heidemeyer, Klimamanagerin in der Stadt Ennepetal klar. Damit die richtige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, rät sie zu einer individuellen Energieberatung. „Auch diese Kosten können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden“, ergänzt sie.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.