Gevelsberg reagiert auf Corona
Veranstaltungen abgesagt, Betreuung und Termine nur noch in Einzelfällen
Auch die Stadt Gevelsberg reagiert mit verschiedenen Maßnahmen auf den sich immer weiter ausbreitenden Coronavirus. Ab sofort sind alle nicht notwendige Veranstaltungen abgesagt, das Rathaus und die Verwaltung vergeben Termine nur noch nach Vereinbarung und auch Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen.
Die Stadt Gevelsberg sagt ab sofort alle nicht notwendigen eigenen Veranstaltungen bis einschließlich den 19. April ab. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch für Veranstaltungen im Freien, die Lage zum weiteren Vorgehen nach diesem Datum wird rechtzeitig neu bewertet.
Ob eine Veranstaltung im Stadtgebiet stattfinden kann, prüft das Ordnungsamt der Stadt Gevelsberg nach der Erlasslage. Jedoch wird eindringlich darum gebeten, dass alle, auch private Veranstalter, schon freiwillig auf jegliche über den unmittelbaren privaten Interaktionsbereich hinausgehende Veranstaltungen verzichten.
Termine nur noch nach Vereinbarung
Ab Montag, 16. März, können Termine im Rathaus und sämtlichen Nebenstellen nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung stattfinden. Ohne Termin wird es keinen Zugang zum Rathaus sowie der Nebenstellen geben können; offene Sprechstunden finden nicht mehr statt.
Bürger werden gebeten sich zwecks Terminvereinbarung an die entsprechende Sachbearbeitungsstelle oder an die Bürgerinformation (02332 771 0) zu wenden.
Betreuung nur noch in Sonderfällen
Verbindlich sind die Erlasse und Hinweise der Landesregierung, insbesondere des Schul - und Gesundheitsministeriums. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Schüler nur zur Betreuung beziehungsweise Beaufsichtigung in die Schulen geschickt werden sollen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten in unverzichtbaren Funktionsbereichen, insbesondere im Gesundheitswesen, arbeiten.
Auf gleiche Weise wird die Stadt Gevelsberg in der einzigen städtischen Kindertagesstätte Habichtstraße Notbetreuungsplätze nur für solche Eltern oder Erziehungsberechtigte anbieten, die nachweisbar in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten. Alle weiteren Kindertagesstätten im Stadtgebiet ebenso wie Kindertagespflegestellen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ regeln ihre Angelegenheiten in dieser Frage in eigener Verantwortung ihrer Träger; allerdings ist auch für diese der Grundsatz der Schließung von Kindertagesstätten ab sofort verbindlich.
Autor:Hanna Assiep aus Essen-Süd |
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