Schulabschluss - und dann? - Achtung, Kindergeldberechtigte !!
Südkreis. Viele Jugendliche erreichten mit Ferienbeginn ihren Schulabschluss und manche Eltern sind nun verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergelds weitergeht. Muss sich mein Kind für die Zwischenzeit arbeitslos melden? Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.
Sie ist NICHT erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25-jährige Kinder.
Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Bewerbungsschreiben sollten hierfür aufbewahrt werden.
Immer auf die Viermonatsfrist achten!
Wer jedoch einen Freiwilligendienst antritt, muss genau auf die Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Zurzeit werden Anschreiben an die kindergeldberechtigten Eltern mit Kindern, die die Schule beenden und älter als 18 Jahre sind, verschickt.
Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlung zu vermeiden, muss allerdings rechtzeitig eine schriftliche Erklärung darüber vorgelegt werden, welcher weitere Weg gewählt wird.
Formulare auch online
Die dafür nutzbaren Formulare (Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-oder Arbeitsplatz) stehen auch im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Sofern die erforderlichen Nachweise (wie eine Schulbescheinigung) nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden.
Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) unter Tel. 0800/ 4555530 erreichbar.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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