Laub kostenlos abgeben
Das Laub von Straßenbäumen kann ab Samstag, 21. Oktober, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr wieder kostenlos bei den Technischen Betrieben Schwelm AöR, Wiedenhaufe 11, abgegeben werden.
Da die Entsorgung anderer Grünabfälle weiterhin kostenpflichtig ist, muss das Laub lose in den Container geschüttet werden. So kann sichergestellt werden, dass nur das Laub der Straßenbäume kostenfrei entsorgt wird.
Das Laub von Straßenbäumen kann, insbesondere bei feuchtem Wetter, auch erhebliche Rutschgefahren mit sich bringen. Zur Straßenreinigungspflicht des Anliegers (Eigentümer oder Vermieter) gehört auch die Beseitigung des Laubes von Straßenbäumen auf Gehwegen. In der Regel werden die Reinigungs- und Winterdienstpflichten mietvertraglich an den Mieter weitergeleitet. Vermieter sollten darauf achten, dass die Mieter gründlich unterwiesen werden und sich davon überzeugen, dass die Gehwegreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf einen Mieter entbindet den Eigentümer allerdings nicht zwangsläufig von etwaigen Haftungsverpflichtungen.
Nur bleibt die Frage: Wohin mit dem Laub? Die Technischen Betriebe Schwelm weisen darauf hin, dass das Laub nicht auf die Straße gefegt werden darf, da große Laubmengen am Straßenrand zu erheblichen Behinderungen bei der Fahrbahnreinigung führen. Die Laubbeseitigung kann entweder über einen Bioabfallbehälter, mithilfe einer eigenen Eigenkompostierung oder durch Selbstablieferung bei den TBS erfolgen.
Autor:Britta Kruse aus Schwelm |
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