Corona-Tests bei Symptomen
Kassenärztliche Vereinigung übernimmt doch Kosten
Nach Protesten einiger Verwaltungen der Kreise und Städte sowie Rückmeldungen von verunsicherten Bürgern bei den Gesundheitsämtern lenkt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ein. In einem Schreiben an die Gesundheitsämter teilt sie mit, dass die Kosten für Corona-Tests doch wieder über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnet werden dürfen.
Ende vergangener Woche hatte die KVWL die Zusammenarbeit mit den Kreisen und Städten in der Corona-Pandemie beendet. Das Abrechnen der Testkosten sollte für die Kreisverwaltung nicht länger möglich sein und Abstriche stattdessen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. Damit standen sowohl die stationäre Diagnostik am Schwelmer Kreishaus als auch die mobilen Fahrzeuge zur Corona-Testung vor dem Aus.
Allerdings hat die KVWL auch Bedingungen an die Fortsetzung einer Zusammenarbeit formuliert. Übernommen werden die Testkosten ausschließlich für Personen mit Symptomen nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes. Die Testung asymptomatischer Personen, wie der Krisenstab es in den vergangenen Wochen vorsorglich nach Empfehlung des RKI beispielsweise in Pflegeheimen vorgenommen hat, wird von der KVWL nicht akzeptiert.
Neue Rechtsverordnung
Wie der der EN-Kreis im Detail mit den formulierten Bedingungen zur Corona-Testung umgehen wird, soll heute, 22. Mai, Thema im Krisenstab sein.
Abzuwarten bleibt auch, wie sich das Bundesgesundheitsministerium positioniert. In Kürze wird eine neue Rechtsverordnung erwartet. Thema soll unter anderen die Abrechnung von Corona-Testungen sein. "Vor diesem Hintergrund erachte ich es als sinnvoll, unser bewährtes Testsystem zumindest so lange weiter zu betreiben, bis es Neuigkeiten aus Berlin gibt und eine zukünftige Teststrategie eventuell konkretisiert wird", so Landrat Olaf Schade.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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