EN-Kreis ist jetzt Risikogebiet
Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten
Mit 55,53 wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis am Montag, 19. Oktober, erstmals der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten. Damit gilt der Kreis ab sofort als Risikogebiet. Die Kreisverwaltung hat hierauf nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert. Sie gilt ab dem heutigen Dienstag, 20. Oktober.
Im öffentlichen Raum dürfen sich nun maximal fünf Personen oder die Mitglieder von zwei Hausständen treffen. Zwischen 23 und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol. An Festen aus einem herausragenden Anlass wie beispielsweise Hochzeit oder Taufe dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. "Dies gilt nach wie vor nicht für Zusammenkünfte in privaten Räumen. Allerdings sollte auch hier - so schwer es im Einzelfall auch sein mag - im Interesse aller Zurückhaltung der meistgeschätzte Ratgeber sein", betont Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs.
Neue Regelungen für Veranstaltungen
An Veranstaltungen, Versammlungen und Kongressen dürfen ab Donnerstag, 22. Oktober, maximal 500 Personen im Freien und 250 in Innenräumen teilnehmen. Voraussetzung: Mindestens drei Tage vor dem Termin liegt dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vor. Ist dies nicht der Fall, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Details gibt es auf der Webseite des Kreises oder des Landes NRW.
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sieht die Verfügung wie bereits seit Ende letzter Woche eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen müssen Zuschauer sowohl auf Steh- wie auf Sitzplätzen einen entsprechenden Schutz tragen. Identisches gilt für Besucher von Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen sowie von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.
Ebenso gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch bei allen Veranstaltungen, Versammlungen und Angeboten gewahrt werden, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.
In einer Anlage nennt die Verfügung aus dem Schwelmer Kreishaus Bereiche in den kreisangehörigen Städten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. "Auch hier gilt folglich die Pflicht, nur mit Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs zu sein", lautet ein wichtiger Hinweis des Krisenstabsleiters an die Adresse der Bürger.
Hinweis für Reisende
Folgen hat die neue Lage auch für Reisende. Da der Kreis jetzt als Risikogebiet gilt, muss im Vorfeld der Fahrt abgeklärt werden, welche besonderen Regelungen für das Urlaubsziel zu beachten sind.
"Hier haben wir es bundesweit nach wie vor mit einer Vielzahl von verschiedensten Vorgaben zu tun. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese gefühlt im Stundentakt verändern. Wir als Kreis fallen daher angesichts unserer weiteren Aufgaben als Reiseratgeber aus und bitten die Bürger, sich beim Vermieter, im Urlaubsort oder auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer selbstständig zu informieren", so Schäfer.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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