Neuer Impferlass gilt auch im EN-Kreis
Impfungen für 79-Jährige und Partner

Nun können auch 79-Jährige und Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden. | Foto: Pixabay
  • Nun können auch 79-Jährige und Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden.
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Hanna Assiep

Der von Ministerpräsident Armin Laschet im Landtag angekündigte neue Impferlass ist inzwischen im Schwelmer Kreishaus eingetroffen. Eine Kernbotschaft: Ab Dienstag, 6. April, können 79-jährige Bürgerinnen und Bürger auch im Ennepe-Ruhr-Kreis Termine für das Impfzentrum in Ennepetal buchen.

Sonderregelung für Paare: Für sie sind gemeinsame Termine möglich, Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass eine Person 79 Jahre alt ist. Das Alter der zweiten Person spielt keine Rolle.
Wie bereits für die Generation 80plus werden die Termine von der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben. Die Telefonnummer lautet unverändert 0800/116117 02, wieder freigeschaltet werden soll zudem das bis dahin überarbeitete Internet-Terminportal.

Geimpft werden sollen die ersten 79-jährigen ab Donnerstag, 8. April. Sobald genügend Impfstoff verfügbar ist, so die Ankündigung des NRW-Gesundheitsministers, werden weitere Jahrgänge Angebote erhalten.

Auch Personen mit Vorerkrankungen werden geimpft

Möglich macht es der neue Erlass auch, Personen mit Vorerkrankungen ab sofort Termine im Impfzentrum zu geben. "Bedingung hierfür ist allerdings, dass zugewiesene Impfstoffmengen nicht vollständig genutzt werden können. Genau dies ist bei uns derzeit aber nicht der Fall. Dazu kommen für die nächste Zeit noch völlig unklare Liefermengen. Auf dieser Basis können wir leider keine Termine für Vorerkrankte vergeben", macht Jana Ramme von Pandemieteam der Kreisverwaltung deutlich.

Ansprechpartner für diese Personengruppe sind laut Erlass ab Dienstag, 6. April, die Hausärzte. Diejenigen, die den notwendigen Antrag für eine Impfung bereits gestellt haben und als impfberechtigt eingestuft sind, werden von der Kreisverwaltung entsprechend informiert. Für alle anderen gilt: Einzelanträge sind ab sofort nicht mehr erforderlich. Alle Betroffenen wenden sich nach Ostern direkt an ihren Hausarzt. "Um Einzelheiten des Verfahrens abzustimmen, planen wir zudem einen engen Austausch und eine Abstimmung mit den Hausärzten", kündigt Ramme an.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.