Corona im EN-Kreis
Hilfsorganisationen unterstützen Kreis bei Corona-Testung

Vertreter der Hilfsorganisationen unterzeichneten gemeinsam mit Landrat Olaf Schade den Vertrag zur Corona-Testung an der zentralen Diagnostikstelle am Kreishaus. | Foto: Ennepe-Ruhr-Kreis (UvK)
  • Vertreter der Hilfsorganisationen unterzeichneten gemeinsam mit Landrat Olaf Schade den Vertrag zur Corona-Testung an der zentralen Diagnostikstelle am Kreishaus.
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Seit dem ersten Oktober darf der Ennepe-Ruhr-Kreis sich über Unterstützung bei der täglichen Bewältigung der Corona-Pandemie freuen. Denn zukünftig übernehmen der ASB (Arbeiter Samariter Bund), das DRK Witten, der DRK Kreisverband Ennepe-Ruhr sowie die Johanniter für die Kreisverwaltung die Testung auf das Corona-Virus. Nach einigen Wochen der Abstimmung unterzeichneten nun alle Beteiligten einen Vertrag. Geplant ist der Einsatz der Hilfsorganisationen zunächst bis Ende des Jahres.

"Wir brauchen dringend Unterstützung! Das Gesundheitsamt ist personell nicht dafür aufgestellt, die Herausforderungen der Pandemie über einen solch langen Zeitraum tagtäglich alleine zu bewältigen. Daher bin ich unglaublich erleichtert, dass wir diese Vereinbarung zusammen auf die Beine stellen konnten", freut sich Krisenstabs- und Gesundheitsamtsleiterin Astrid Hinterthür über die zukünftige Zusammenarbeit.

Organisationen übernehmen Testung

Zu den Kernaufgaben der Hilfsorganisationen werden alle Tätigkeiten rund um die Testung auf das Corona-Virus gehören. Angefangen bei dem Betrieb der Zentralen Diagnostik am Kreishaus, der mobilen Diagnostik mit den kreiseigenen Fahrzeugen sowie die sogenannte Einrichtungsdiagnostik beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Aber auch das Vorbereiten der Abstrich-Sets, das Planen der täglichen Routen der mobilen Diagnostik oder der Transport der Proben noch am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor nach Dortmund übernehmen nun die Hilfsorganisationen eigenverantwortlich.

Während die mobile Diagnostik in der Regel von montags bis samstags im Einsatz ist, müssen der Betrieb der zentrale Abstrichstelle am Kreishaus sowie die Probeentnahme in Einrichtungen nur bei Bedarf an drei Tagen in der Woche von den Hilfsorganisationen sichergestellt werden. "In dieser Kooperation können wir gemeinsam, der Kreis und die Hilfsorganisationen, das tun, was unsere Arbeit eigentlich ausmacht: Für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis da zu sein", resümiert auch Benjamin Wobig von den Johannitern die Vereinbarung als gelungenen Abschluss von stets konstruktiven Gesprächen.

Optimierung der Abläufe in kommenden Wochen

Die Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Hilfsorganisationen regelt bereits viele Aufgaben und Tätigkeiten rund um die Testung. Michael Schäfer, Krisenstabsleiter des Kreises, geht allerdings davon aus, dass sich einige Abläufe erst im Laufe der ersten Wochen einspielen und optimieren müssen. "Hierbei werden sich unsere langjährigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Rettungsdienst sicher als hilfreich herausstellen. Man kennt sich, schätzt sich und kann so auch in Krisenzeiten vertrauensvoll zusammenarbeiten", ist Schäfer zuversichtlich.

Da ab jetzt die Hilfsorganisationen alle Aufgaben rund um die Testung übernehmen, ist die Mithilfe beim Betrieb der zentralen Diagnostik durch die städtischen Mitarbeiter nicht weiter nötig. Landrat Olaf Schade nutzte die Gelegenheit, sich auch bei den Städten für die geleistete Unterstützung zu bedanken. Zugleich blickt er hoffnungsvoll der neuen Kooperation entgegen: "Die Krise gehört jetzt mit zum Alltag. Das heißt, wir müssen neben der Mehrarbeit durch die Corona-Lage auch noch das Alltagsgeschäft stemmen. Das schaffen wir zukünftig nur, mit verlässlichen Partnern an unserer Seite."

Testung auf das Corona-Virus

Weiterhin gilt: Wer die coronatypischen Krankheitsanzeichen - Fieber, Husten, Atemnot oder Minderung des Geschmackssinns aufweist - und daher befürchtet, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, sollte sich an seinen Hausarzt wenden. Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises kann bei Patienten mit Symptomen keine Abstriche durchführen.

Zuständig für die Testung auf das Corona-Virus ist das Kreisgesundheitsamt anlässlich der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Tagespflege sowie für die Testung im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens wie zum Beispiel in Schulen.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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