Besuch im Krankenhaus
Helios-Klinikum Schwelm bietet digitale Registrierung an
Das Helios-Klinikum Schwelm geht in Zeiten von Corona weiter digitale Wege. Mussten sich Besucher bisher mittels Papierformular registrieren, ist dies nun auch online möglich.
Ein Online-Formular spart Zeit, entzerrt mögliche Wartezeiten und entlastet die Mitarbeiter. Der Prozess erfolgt im Einklang mit dem Datenschutz.
Der QR-Code ist auf Plakaten im Eingangsbereich abgebildet, so dass Besucher mit einer Ausnahmeregelung zum Online-Formular zur Registrierung gelangen. Dort können sie ihre Daten eingeben und die nötigen Gesundheitsfragen beantworten. Nach der Anmeldung erscheint ein grüner Haken auf dem Display. Beim Verlassen der Klinik muss sich der Besucher wieder ausloggen. Wer kein eigenes Smartphone dabei hat, muss weiterhin ein Papierformular ausfüllen.
Datenschutz ist gewährleistet
Bereits seit Anfang des Jahres steht ein digitaler Maskenscanner im Eingangsbereich des Klinikums. Dieser erkennt, ob die eintretende Person einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Um die Sicherheit seiner Daten brauche sich bei beiden Modellen niemand zu sorgen, so die Klinik. Alle digitalen Datenerfassungen finden unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung statt und basieren auf der Grundlage der Corona-Schutzverordnung. Die Daten werden bereits bei der Eingabe in die Maske verschlüsselt und gemäß der Verordnung nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert.
Besucher-Ausnahmeregelungen
Besucher mit einer Ausnahmeregelung erhalten nach telefonischer Vereinbarung Zutritt zur Klinik, wenn sie in Verbindung mit einem Lichtbildausweis einen der folgenden Nachweise erbringen:
- Nachweise über die vollständige Impfung; die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Nachweise über einen aktuellen, negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist (Selbsttest wird nicht akzeptiert).
Sofern jemand in der Vergangenheit positiv auf Covid-19 getestet wurde:
- Nachweis, aus welchem hervorgeht, dass die Infektion innerhalb der letzten 180 Tagen bestand und man nicht mehr in Quarantäne ist.
- Nachweis, dass die Infektion länger als 180 Tage zurückliegt und zusätzlich ein Nachweis darüber, dass die Person einmal geimpft ist; die Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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