Gefahren beim Osterfeuer

Ostern steht vor der Tür und in den Feiertagen wird vielerorts ein zündender und manchmal auch zündelnder Brauch begangen, Das Osterfeuer.
Die Veranstalter müssen diese großflächigen Brandstätten bei den örtlichen Ordnungsämtern anmelden, um nicht böse Überraschungen mit der örtlichen Polizei und der Feuerwehr zu erleben.
„Neben einer guten Absperrung zum Schutz der Zuschauer und dem Freihalten von Wegen für die Gefahrenabwehr sind dann auch noch einige Versicherungsfragen zu klären“, betont Paul-Heinz Münch, Sprecher des Bezirks Wuppertal im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und selbst Versicherungsmakler. „Vereine sollten ihre Betriebs- oder Veranstalterhaftplichtversicherung überprüfen, ob das Entfachen von Osterfeuern abgedeckt ist. Schließlich ist so ein Großfeuer nicht nur schön-schaurig anzusehen, es können auch durch unvorhergesehene Ereignisse, wie eine plötzliche Windböe oder zu neugierige Zuschauer, hohe Personen- und Sachschäden entstehen.“
Werden Privatpersonen geschädigt, beispielsweise durch Brandschäden an der Kleidung, ist die eigene Hausratversicherung zuständig. Bei Feuern tritt sie nämlich auch als eine Außenversicherung auf. Wichtig für den Schadenersatz ist, dass Schäden zügig dem betreuenden Versicherungskaufmann gemeldet werden. Neuere Policen decken Brandlöcher an der Kleidung bis zu 500 Euro ab, wenn der Zusatz Sengschäden vereinbart ist.
Ist das eigene Haus und fest eingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen worden, ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder zum Neuwert. „Auch die eigene private Unfallversicherung kann helfen, wenn man selbst verletzt wurde“, informiert Münch. „Sie konzentriert sich auf körperliche Schäden und beinhaltet viele Hilfen, wenn man dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet.“

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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