Osterfeuer anmelden
Ennepetal gibt Frist bis zum 13. März vor

Öffentliche Osterfeuer können bei der Stadt Ennepetal bis zum 13. März angemeldet werden. | Foto: Magalski / Archiv
  • Öffentliche Osterfeuer können bei der Stadt Ennepetal bis zum 13. März angemeldet werden.
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Der städtische Fachbereich Bürgerdienste und Stadtentwicklung macht darauf aufmerksam, dass öffentliche Osterfeuer, die von Vereinen oder Organisationen durchgeführt werden, bis Freitag, 13. März, angemeldet werden können.

Entsprechende Dokumente für die Anmeldung liegen bei der Stadtverwaltung Ennepetal aus oder können im Bürgerservice auf der städtischen Homepage unter www.ennepetal.de heruntergeladen werden.

Private Osterfeuer unterlassen

Nach Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Jahr 2014 sind noch öffentliche Brauchtumsfeuer zulässig, private Osterfeuer sind dagegen nicht mehr erlaubt.

Die Stadt wird später eine Liste der zugelassenen Osterfeuer veröffentlichen. Nicht genehmigte Feuer stellen dabei einen Verstoß gegen die Gesetze und Verordnungen der Stadt Ennepetal dar. Dem Veranstalter des Osterfeuers drohen in diesem Fall ein Bußgeld und gegebenenfalls die kostenpflichtige Löschung des Feuers.

Für weitergehende Fragen und Informationen zur Anmeldung der Osterfeuer steht Jana Leuchter, Mitarbeiterin des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste und Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 979 195 gerne zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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