Tipp der Verbraucherzentrale
Den digitalen Nachlass richtig verwalten

Die Sozialmedia-Accounts eines Verstorbenen existieren einfach weiter. Das Löschen ist für Angehörige ohne Zugangsdaten nicht leicht.  | Foto: Sikora
  • Die Sozialmedia-Accounts eines Verstorbenen existieren einfach weiter. Das Löschen ist für Angehörige ohne Zugangsdaten nicht leicht.
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EN-Kreis. Die VHS Ennepe-Ruhr-Süd bietet den kostenlosen Vortrag der Verbraucherzentrale NRW „Digitaler Nachlass – Früh kümmern“ von Alexandra Kopetzki am Donnerstag, 5. November, von 18 bis 19.30 Uhr im Bürgerzentrum, Mittelstraße 86-88, in Gevelsberg an.

Ein Leben ohne Internet, PC und Smartphone ist für die meisten Verbraucher kaum noch vorstellbar: In sozialen Netzwerken werden Profile angelegt, persönliche Informationen geteilt und Freundschaften gepflegt. Verträge werden heute oft nur noch online abgeschlossen und auch die Kommunikation mit Unternehmen spielt sich vermehrt digital ab. Doch die wenigsten sorgen sich darum, was mit ihren Nutzerkonten nach ihrem Tod geschieht.

Das Kammergericht Berlin hat aktuell entschieden, dass das Soziale Netzwerk Facebook den Zugriff auf den Account eines Verstorbenen verweigern darf. Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig frühzeitige Regelungen zum digitalen Nachlass sind. Denn ganz gleich, ob es um E-Mails, Nutzerkonten oder Chat-Nachrichten geht, die Daten verbleiben auch nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter. Vielleicht möchte man nicht, dass das eigene Profil in sozialen Netzwerken über den Tod hinaus von jedermann eingesehen und kommentiert werden kann. Erben benötigen rasch Zugang zu wichtigen Vertragsunterlagen, etwa um Verträge zu kündigen. Meist wissen die Hinterbliebenen gar nicht, dass es überhaupt einen Vertrag gibt, der nur online einsehbar ist. Und wenn doch, fehlen ihnen die Zugangsdaten. Daher sollte sich jeder früh um seinen digitalen Nachlass kümmern.

Im praxisorientierten Vortrag erfährt man Grundlegendes und Wissenswertes zum digitalen Nachlass und erhält konkrete Tipps:

  • Welche Maßnahmen kann und sollte ich zu Lebzeiten treffen?
  • Wo lege ich Zugangsdaten auffindbar aber sicher ab?
  • Wie kann ich meinen Hinterbliebenen die schwierige Entscheidung abnehmen, was nach meinem Versterben mit meinen Profilen bei Facebook & Co. passieren soll?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Erbe?

Bei Interesse bitte schriftlich anmelden. Anmeldungen sind unter Angabe der Kurs-Nr. 1220R per Post, per Fax (02332/9186-30), per E-Mail an urbanski@vhs-en-sued.de oder über die Homepage www.vhs-ennepe-ruhr-sued.de möglich. Anmeldekarten gibt es bei allen Geldinstituten im Verbandsgebiet oder auf der Homepage der VHS. Detaillierte Auskünfte zu diesem Vortrag erteilt die VHS unter Tel. 02332/9186-122.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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