Stadt Ennepetal informiert
Blumenverkauf nicht verboten

Schnittblumen dürfen verkauft werden. | Foto: Pixabay

Offenbar waren Wochenmarkthändler der Ansicht, dass die Stadt Ennepetal aufgrund der Coronaschutzverordnung den Verkauf von Schnittblumen untersagt hätte.

Die Stadt weist darauf hin, dass der Verkauf von Schnittblumen auf Wochenmärkten bis auf weiteres gestattet ist.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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