Ostern 2022
Abbrennen der Osterfeuer: Stadt Schwelm informiert über Regeln im Jahr 2022
Das Sachgebiet Ordnung der Stadtverwaltung Schwelm weist darauf hin, dass das Abbrennen der Osterfeuer 2022 nicht überall und nur unter Einhaltung von Vorgaben möglich ist. Die Behörde wird auch für das Jahr 2022 auf die Durchführung förmlicher Genehmigungsverfahren für Osterfeuer verzichten, wenn die nachfolgend dargestellten Vorgaben eingehalten werden.
Ein Osterfeuer wird,
- von einer gesellschaftlichen Organisation oder einem Verein durchgeführt und ist als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich,
- der Stadtverwaltung spätestens bis zum 1. April unter Verwendung des Anzeigeformulars angezeigt,
- am Ostersamstag (16. April) nicht vor 18 Uhr entzündet und bis spätestens 24 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht,
lediglich mit den im Merkblatt aufgeführten Materialien entzündet und unter Beachtung der dort aufgeführten Sorgfaltsmaßnahmen und
- unter Einhaltung der im Merkblatt aufgeführten Abstände zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Verkehrswegen abgebrannt.
Ein Merkblatt zur Verteilung an interessierte Bürger und ein Vordruck zur Anzeige eines Osterfeuers stehen auf der städtischen Internetseite (www.schwelm.de/) zum Herunterladen bereit. Zudem kann das Merkblatt im Bürgerbüro und im Sachgebiet Ordnung, Moltkestraße 24, abgeholt werden. Die Anzeige kann im Bürgerbüro erstattet werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bürgerbüros (Tel. 02336/801255) sowie des Sachgebietes Ordnung (Tel. 02336/801431) gerne zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Feuerstellen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird die Behörde das Abbrennen untersagen bzw. bereits entfachte Feuer auf Kosten des Verursachers von der Feuerwehr löschen lassen. Kontrollen werden auch am Osterwochenende durchgeführt.
Ziel ist die Eindämmung der Abfallbeseitigung durch Osterfeuer. Verstöße können nach dem Landesimmissionsschutzgesetz oder den abfallrechtlichen Vorschriften mit Geldbußen geahndet werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Schwelm behält sich vor, das Osterfeuer auch kurzfristig zu untersagen, wenn die Corona-Lage dies erfordert. Die Veranstalter werden gebeten, diese Möglichkeit bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.