Anhörung zum EN-Kreishaushalt
Städte fordern mehr Haushaltsdisziplin

Städte fordern mehr Haushaltsdisziplin des Ennepe-Ruhr-Kreises. Foto: dab.
  • Städte fordern mehr Haushaltsdisziplin des Ennepe-Ruhr-Kreises. Foto: dab.
  • hochgeladen von Sarah Kotala

Am Montag, 30. Oktober, fand im Kreisausschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises die Anhörung der Kommunen zum Entwurf des Kreishaushaltes statt. Schließlich hat die Kreisumlage massive Auswirkungen auf die städtischen Haushalte. So rechnet Schwelm für 2024 mit 24,3 Mio. Euro, die aus dem Schwelmer Haushalt als Umlage an den Kreis abfließen. Die Allgemeine Kreisumlage stellt im Schwelmer Haushalt eine entscheidende Komponente dar. Für 2024 macht diese einzelne Haushaltsposition gut 22 Prozent der ordentlichen Aufwendungen aus.

War in der Vergangenheit durch den Kreistag für den Haushalt 2023 beschlossen worden, den Hebesatz im Finanzplanungszeitraum bei 42,20 Punkten zu belassen, so sieht der Haushaltsentwurf des Kreises bereits im HHJ 2024 die genannte Erhöhung um 0,72 Punkte vor und für die Jahre 2025 bis 2027 weitere, deutliche Anstiege.

Wie bei vielen weiteren Städten in NRW, rückt der kaum mehr mögliche Haushaltsausgleich damit in noch weitere Ferne. Dies führt zu vorläufiger Haushaltsführung, Investitionsstopp für neue Maßnahmen und sogenannte freiwillige Leistung müssen weiter eingeschränkt werden.

Die Bürgermeister und Kämmerinnen aus den Städten haben dem Kreisausschuss dargestellt, welche Konsolidierungsanstrengungen alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises in der Vergangenheit unternommen haben. Und die Kreis-Städte machten deutlich, dass sie noch erhebliche Konsolidierungsspielräume beim Kreishaushalt sehen: Diese seien mit Blick auf das Rücksichtnahmegebot des Kreises auf die Finanzausstattung der Städte zunächst auszuschöpfen. Es müssten die gleichen strengen Maßstäbe an die Personalwirtschaft, die freiwilligen Aufgaben sowie die erforderlichen Investitionen angelegt werden wie in den Städten. Das sei noch nicht erkennbar.

Bürgermeister Stephan Langhard macht deutlich, dass die wichtigsten Ertragsarten der Stadt Schwelm, die Schlüsselzuweisungen und die Grundsteuer, nicht ausreichten um nur die Kreisumlage zu finanzieren und fordert: „Ich erwarte, als geringste Form des Entgegenkommens des Ennepe-Ruhr-Kreises, dass die Verabschiedung des Kreishaushaltes erst erfolgt, wenn die von Kommunalministerin Ina Scharrenbach angekündigten Veränderungen des Haushaltsrechts bekannt und berücksichtigt worden sind.“

Städte werden Benehmen nicht herstellen: Sieben Forderungen an den Kreis
Aktuell ist für die Städte nicht belegt, dass der Kreis ausreichend auf ihre Belange Rücksicht genommen hat. Sie erklärten daher, dass sie das Benehmen nicht herstellen werden, also die Eckpunkte des Kreishaushaltes nicht mittragen.

Die Städte haben daher sieben Feststellungen und Forderungen an den Kreis formuliert:

  1. Das angekündigte Haushaltssicherungskonzept liegt nicht vor.
  2. Der für 2024 eingeplante globale Minderaufwand von sieben Millionen Euro sollte jedenfalls für alle Planjahre eingeplant werden. Gemessen am Haushaltsvolumen scheint das vertretbar.
  3. Der Stellenplan sollte nicht ausgeweitet werden. Zusätzliche Bedarfe sollten im Rahmen des beschlossenen Stellenplans aufgefangen werden.
  4. Der Kreis sollte zusätzliche sämtliche personalwirtschaftliche Maßnahmen einsetzen, die in unterschiedlicher Form auch in den Städten genutzt werden oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung von diesen zwingend zu beachten sind (z.B. verzögerte Wiederbesetzung, Verzicht auf freiwillige LOB-Zahlungen u.a.m.)
  5. Die Finanzierung der Investitionen des Kreises erfolgt wirtschaftlich durch die Städte, also durch die Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der lokalen Wirtschaft. Bei der Entscheidungsfindung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt zwingend zu berücksichtigen. Mehrbelastungen der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen sind möglichst zu vermeiden. Daher sind vor allem die großen Hochbauvorhaben auf ihre zwingende Notwendigkeit dem Grund und der Höhe nach zu überprüfen. Die im aktuellen Entwurf der Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen und -auszahlungen für die Finanzierung der Sanierung des Kreishauses sind schon aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht zu veranschlagen, solange die verschiedenen Sanierungsalternativen noch nicht vorliegen.
  6. Eine Verabschiedung des Kreishaushaltes sollte zwingend erst erfolgen, wenn die von Kommunalministerin Scharrenbach angekündigten Veränderungen des Haushaltsrechts bekannt und berücksichtigt sind. Sollten diese Auswirkungen auf den Umlagesatz haben, sind diese zu berücksichtigen.
  7. Spätestens für den Haushalt 2025 ist frühzeitig ein auf Maßnahmen bezogenes freiwilliges Haushaltssicherungskonzept durch den Ennepe-Ruhr-Kreis aufzustellen. Den Städten werden die Eckpunkte im Rahmen der Benehmensherstellung vorgestellt. Nach Einschätzung der Städte liegt das Volumen eines solchen HSK über dem des globalen Minderaufwands.

Dass die Sparanstrengungen von Städten und Kreis nur Erfolg haben werden, wenn die Kommunen insgesamt und vor allem für ihre Sozial- und Jugendhilfeleistungen von Bund und Land auskömmlich finanziert werden, war zwischen Landrat und Stadtspitzen unstreitig. Die gemeinsamen Anstrengungen dazu werden unvermindert fortgesetzt.

Die Sprecher der Fraktionen im Kreistag haben in ersten Reaktionen die Prüfung der Einwendungen der Städte in den Haushaltsberatungen zugesagt.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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