Ende der Herbstferien und Schulbeginn in Schwelm
Stadt weist noch einmal auf Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt für Bürger hin
Am 19. Oktober hatte der EN-Kreis im Rahmen der Coronapandemie nach Durchbrechen des Inzidenzwertes von 50 für das Kreisgebiet eine Allgemeinverfügung mit verschärften Vorgaben erlassen.
Neu ist dabei auch, dass vier von neun EN-Städten Außenbereiche aufführen, in denen seit dem 20. Oktober Maskenpflicht herrscht, weil dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Schwelm sind dies die Fußgängerzone von der Nostalgiezone bis zur Drosselstraße einschließlich Bürgerplatz, die Brauereigasse, die Untermauerstraße zwischen Bahnhof- und Schulstraße, die Casinostraße, die Schulstraße zwischen Fußgängerzone und Brauereigasse sowie der Märkische Platz und die Kirchstraße zwischen Einmündung Südstraße und Bürgerplatz. Die Stadt hat an den Zugangsbereichen der betroffenen Straßen entsprechende Schilder angebracht. Bei seinen Kontrollgängen stellt das Ordnungsamt fest, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger Mund und Nase vorschriftsmäßig bedecken.
Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase
Nun gehen die Herbstferien zu Ende und die Schule beginnt wieder. Damit ist auch in der Innenstadt wieder mit einem erhöhten Personenaufkommen zu rechnen. Die Stadt weist aus diesem Grund noch einmal auf die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auf den genannten Plätzen und in den genannten Straßen bzw. Straßenabschnitten hin.
Autor:Nina Sikora aus Essen |
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