Schlechte Aussichten für Verkehrsrowdies
Das ist kein vorgezogener Aprilscherz: Aber als Ostermontagsüberraschung am 1. April steigen die Bußgelder für „Verkehrsrowdies“ ganz erheblich an. Wer etwa seinen Gasfuß nicht unter Kontrolle hat und bei Gefahrenzeichen (u.a. Kurven, unebene Fahrbahn, Seitenwind, Wildwechsel oder Baustelle) die Geschwindigkeit nicht verringert, darf künftig 100 Euro an die Kommunen abdrücken.
Richtig zur Kasse gebeten werden unter anderem Falschparker, teilt auto.de mit. Fehlt der Parkschein oder ist er abgelaufen, werden die Buß- und Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro (je nach Kommune unterschiedlich) um jeweils 5 Euro angehoben. Wird die nicht beglichene Parkzeit um 30 Minuten ausgedehnt, werden 10 Euro anstatt 5 fällig. Steht man noch länger, geht es auch hier in 5 Euro-Schritten nach oben. Bis zu einer Stunde drüber: 15 Euro (alt 10 Euro), bis zu zwei Stunden drüber: 20 Euro (alt 15 Euro), bis zu drei Stunden drüber: 25 Euro (alt 20 Euro), drei Stunden und mehr: 30 Euro (alt 25 Euro).
Dass Radfahrern ebenfalls höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen berappen müssen, darüber hat die wap schon vor einigen Wochen berichtet.
Während die neuen Gebührensätze des bundesweit gültigen „Tatbestandskataloges“ in Gevelsberg und Ennepetal bereits bekannt sind und die Daten schon in die Computer eingepflegt werden, leben die Schwelmer scheinbar auf einer Insel der Glückseligkeit: „Bei uns werden keine höheren Gebühren fällig“, sagte Pressesprecherin Heike Rudolph auf Nachfrage der wap. Mal schauen, wie lang das so bleibt.kru
Autor:Britta Kruse aus Schwelm |
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