Wegen Corona
Nur 15 Personen mit zwei Metern Abstand - Schwelm reglementiert Bestattung
Ungewöhnliche Maßnahmen sind in der Corona-Krise mittlerweile an der Tagesordnung. Nun ist auch ein ganz sensibler Bereich im Leben der Schwelmer betroffen. Die TBS gibt neue Vorgaben für Bestattungen heraus.
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus Covid-19 SARS-2 zu verlangsamen, führen die Technischen Betriebe Schwelm AöR aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Schwelm vom 17.03.2020 neue Regeln für die Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen und die Nutzung der Trauerhallen ein. Die Regelungen sollen die anwesenden Personen bei Beisetzungen vor Ansteckung schützen.
Trauerhalle nicht mehr nutzbar
Die Trauerhalle steht ab sofort aufgrund des hohen Ansteckungspotentiales des Corona-Virus für Trauerfeiern nicht mehr zur Verfügung. Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit der Trauerfeier auf dem Kapellenvorplatz unter freiem Himmel. Hierbei ist sicherzustellen, dass während der gesamten Trauerfeier und Beisetzung ein persönlicher Sicherheitsabstand eines jeden Teilnehmers von zwei Metern zum nächsten gewährleistet sein muss.
Maximal 15 Personen
Entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt wird die Teilnehmerzahl der an Trauerfeiern und Beisetzungen beteiligten Personen auf 15 Personen beschränkt. Um die Registrierung der Kontaktdaten der an der Bestattung beteiligten Personen sicherzustellen, legen die Bestatter entsprechende Listen aus, bei denen die Eintragung aller beteiligten Personen obligatorisch ist.
Diese Regelungen gelten ab sofort und bis auf weiteres.
Autor:Nina Sikora aus Essen |
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