Kreishaushalt verabschiedet
Der Kreistag hat den Haushalt 2015 beschlossen. Für das Zahlenwerk, das auf der Ertragsseite 488,5 Millionen Euro und damit ein Minus von 1,63 Millionen Euro ausweist, stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die Fraktion Freie Wähler/Piraten.
Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde auf 43,98 Prozent festgesetzt. Er liegt damit 0,09 Punkte über dem Wert des laufenden Haushaltjahres und 0,31 Punkte unter dem Wert, den die Kreisverwaltung noch bei der Etateinbringung im September für 2015 vorgeschlagen hatte.
Möglich wurde die Entlastung der kreisangehörigen Städte um 1,34 Millionen Euro durch voraussichtliche Änderungen im Haushaltplan des Landschaftsverbands. Die Umlage des LWL, die Grundlage für die Zahlungen des Kreises ist, fällt geringer aus als zunächst geplant. Die zu erwartende Einsparung wurde eins zu eins an die Städte weitergegeben.
Rund 217 Millionen Euro des Kreisetats stehen im Zusammenhang mit Hartz IV. 45 Millionen Euro davon müssen vom Kreis und den Städten finanziert werden.
Der Rest sind in erster Linie Bundesmittel, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden und damit quasi ein durchlaufender Posten sind. Die größten Ausgabenblöcke bilden 2015 mit 73,6 Millionen Euro die Umlage, die der Kreis an den LWL zahlt sowie die Leistungen für pflegebedürftige Menschen (30,2 Millionen). Bereits bei der Haushaltseinbringung hatte der Landrat beim Blick auf diese Ausgaben klar gestellt: „Unser Etat ist und bleibt überwiegend ein Sozialhaushalt mit ganz wenig Einsparpotenzial. Drei von vier Euro finanzieren soziale Leistungen. Absolut fließen fast 360 Millionen Euro in diesen Bereich.“
Zu den Investitionen zählen unter anderem 2,6 Millionen Euro für den Rettungsdienst und die Leitstelle, 700.000 Euro für die EDV-Ausstattung der Kreisverwaltung und des Jobcenters und 400.000 Euro für Unterrichtsausstattung in Förderschulen, Berufskollegs und der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule.
Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Bemessungsgrundla ge für die Kreisumlage sind die Steuerkraft (hauptsächlich Gewerbe- und Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis.
Autor:Henrik Stan aus Hagen |
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