Konzept und Zusage von Kreis, LANUV und Co. abgenickt
Kein Vernetzer-Verbot für biw

Biw darf zunächst weiter mit dem alten Vernetzer arbeiten.  | Foto: Sebastian Jarych
  • Biw darf zunächst weiter mit dem alten Vernetzer arbeiten.
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Nach einem Treffen im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat der Ennepe-Ruhr-Kreis in Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem Landesumweltamt entschieden: Ein vom Ennepetaler Unternehmen biw vorgeschlagenes Konzept ist technisch grundsätzlich geeignet, um Flockenemissionen zu verhindern. Daher kann diesem für einen Übergangszeitraum zugestimmt werden.

Mitbewertet wurden dabei auch zwei vom Unternehmen gemachte Zusagen. Zum einen hat biw angekündigt, dass es ab sofort zu keinem Austrag von mit PCB belasteten Flocken mehr kommen wird. Zum anderen werde bis Ende 2020 über die Anlagen des Betriebs überhaupt kein PCB mehr in die Umwelt gelangen.

PCB haltige Flocken

"Aus unserer Sicht ist mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, dass künftig erneut Flocken freigesetzt werden", heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Bis Ende der vergangenen Woche hatte biw an allen Abluftkaminen, aus denen potentiell PCB haltige Flocken entweichen können, diverse technische Veränderungen vorgenommen und eingebaut.

Sachverständiger überwacht

Die Zusage des Unternehmens, Flockenemissionen ab sofort vollständig zu verhindern, wird zukünftig durch einen anerkannten Sachverständigen überwacht. Dieser wird der Kreisverwaltung direkt berichten. Zusätzlich wird die Abteilung Umwelt des Ennepe-Ruhr-Kreises sich bei unangemeldeten Inspektionen vor Ort selbst ein Bild über die Wirksamkeit der Anlagen machen. Dieses Vorgehen des Kreises sowie die Anstrengungen der Firma, den Flockenaustritt zu verhindern, werden vom Umweltministerium begrüßt.

Weitere Gespräche im Juli

Alle Parteien vereinbarten zudem einen weiteren Gesprächstermin im Juli. Auf der Tagesordnung steht dann die Frage, inwieweit die Bemühungen des Unternehmens zum vollständigen Ersatz des chlorhaltigen Vernetzers vorangeschritten sind.

Untersagung noch möglich

Unabhängig von den jetzt gemachten Schritten behält sich die Kreisverwaltung weitere ordnungsbehördliche Anordnungen bis zur Untersagung des chlorhaltigen Vernetzers ausdrücklich vor. Getroffen werden könnten diese beispielsweise, wenn erneut Flocken austreten oder neue Erkenntnisse eine andere Beurteilung der Gesamtimmissionssituation nötig machen.

Autor:

Nina Sikora aus Essen

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