Fluggenehmigung fehlt weiterhin
Drohne im Behördenchaos
EN-Kreis. theoretisch. Denn die Drohne des Katasteramtes darf seit über acht Monaten nicht mehr abheben. Grund dafür ist eine noch fehlende Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Seit 2019 verfügt der Ennepe-Ruhr-Kreis über die Drohne. Um sie einsetzen zu können, hatten zwei Mitarbeiter einen Pilotenschein gemacht, die Kreisverwaltung investierte in Software und einen speziellen Computer. Gesamtkosten rund 20.000 Euro. Die Drohne flog über kleinere Ortschaften im Kreisgebiet, hatte Grundstücksgrenzen und Gebäude vermessen. Für zahlreiche Katastererneuerungsverfahren wurde auf die moderne Technik zurückgegriffen.
Zur Zwangslandung kam es dann Ende letzten Jahres. Die Rechtsauffassung des für Luftverkehr zuständigen Bundesministeriums änderte sich, eine Genehmigung für den Einsatz der Drohne wurde erforderlich. Den 80-seitigen Antrag hat das Katasteramt gemeinsam mit einer externen Fachfirma erstellt und am 1. Dezember eingereicht.
Statt einer unverzüglichen Genehmigung, wie sie die EU-Verordnung vorsieht, folgte monatelange Funkstille. Im Mai gab das Luftfahrt-Bundesamt schließlich Rückmeldung, bat um einen nachgebesserten Antrag. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen nannte die Behörde allerdings nicht.
Erst ein Scheiben von Landrat Olaf Schade führte zu mehr Tempo. Seit wenigen Tagen liegen die benötigten Rechtsgrundlagen nun ebenso vor wie ein Erklärungsschreiben des Bundesamtes. Darin finden sich kurzfristig zugewiesene neue Aufgaben und der laufende Einstellungs- und Ausbildungsprozess für neues Personal als Argumente für die aus Sicht der Kreisverwaltung unbefriedigend lange Wartezeit.
Durch den Austausch mit anderen Behörden weiß der Ennepe-Ruhr-Kreis: Er ist kein Einzelfall. Derzeit und ebenfalls seit Monaten haben zahlreiche Drohnen von Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen Bodenhaftung. Dies führt zwar nicht zum Stillstand der Arbeit, macht es aber seit Monaten nötig, auf andere Methoden zurückzugreifen statt auf den Überflieger Drohne setzen zu können. Im Sinne des gesetzlichen Grundsatzes, Verwaltungsverfahren einfach, zügig und unter Nutzung fortschrittlicher Messtechnik durchzuführen, ist die lange Wartezeit daher sicherlich nicht.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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