Die Würde des Menschen - 66 Jahre Grundgesetz
Der 23. Mai bedeutet eine entscheidende Zäsur in der jüngeren Geschichte Deutschlands. 1949, vier Jahre nach Kriegsende also, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Einen Tag später trat es in Kraft.
Deutschland an der Schwelle der 50er Jahre war ein Land, in dem die Teilung, die es für die nächsten vier Jahrzehnte prägen sollte, vorbereitet wurde. Während auf dem Territorium der Besatzungszonen der drei Westmächte die Bundesrepublik – mit dem Grundgesetz als verfassungsgebendes Fundament – entstand, wurde aus der sowjetischen Besatzungszone die DDR.
In der südwestfälischen Provinz kehrte das Leben zurück. 1949 wurde nach elf Jahren wieder das Schwelmer Heimatfest mit Kirmes und und Heimatfestzug veranstaltet. Milspe, Voerde und all die anderen heutigen Stadtteile wurden im selben Jahr zur Stadt Ennepetal zusammengeschlossen. Daraufhin wurde auch die Zweckverbandssparkasse der Stadt Gevelsberg und des Amtes Ennepe zu Gevelsberg aufgelöst. Seit 1949 also besitzt Gevelsberg offiziell eine eigenständige Stadtsparkasse.
Schwächen vermeiden
Im großen, staatsrechtlichen Kosmos drehten sich Gedanken auch über das Vergangene. Wie lässt sich Weimar vermeiden? Die Schwächen der ersten demokratischen Verfassung auf deutschem Boden hatten schlussendlich die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 ermöglicht.
Aus diesem Grund besitzt das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, der Bundespräsident, auch weitestgehend keine Macht, sondern beschränkt sich auf repräsentative Aufgaben.
Bedeutung der Menschenwürde
Auch die Formulierung der Grundrechte hat mit dem Rückblick auf die nationalsozialistische Terrorherrschaft zu tun. Gleich zu Beginn des Grundgesetzes, in Artikel 1, steht sein berühmtester Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dies gilt als Grundlage des gesamten Gesetzes und als Selbstverständnis Deutschlands, für eine friedliche und gerechte Welt einzutreten.
Das Grundgesetz regelt die staatliche Ordnung, die Kompetenzen von Bundestag und Bundesrat, die Bundesversammlung, die den Präsidenten wählt, und das Bundesverfassungsgericht.
Den Anstoß zum Grundgesetz hatten zwar die Westmächte gegeben. Ausgearbeitet wurde das Gesetz vom Parlamentarischen Rat. Die sogenannten „Väter des Grundgesetzes“ (zu denen auch vier „Mütter“ gehörten) wurden von den westdeutschen Landtagen gewählt. Insofern ist es nicht nur ein Gesetz für das deutsche Volk, sondern auch ein Gesetz, das sich das deutsche Volk selbst gegeben hat.
Die Bedeutung, die der Menschenwürde im Grundgesetz zukommt, bleibt vorbildlich.
Autor:Sascha Ruczinski aus Schwelm |
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