Bürgermeister Stobbe nimmt Stellung zur "Sylt-Affäre"
Seit Tagen geistert das Wort „Syltaffäre“ durch die Stadt, nachdem im Finanzausschuss von der FDP-Fraktion, vertreten durch Mike Dilly, der Vorwurf im Raum stand, ein hochrangiger Politiker habe mehrere Tage mit einem Investor auf Sylt verbracht. Diese Info seien in den sozialen Netzwerken diskutiert worden. Vom Verdacht der Vorteilsnahme sei gesprochen worden. Nachdem in den vergangenen Tagen CDU und FDP Bürgermeister Jochen Stobbe scharf attackiert haben, meldet sich nun der Amtsinhaber selbst zu Wort:
„Im Finanzausschuss am 10. Oktober 2013 wird von der FDP Fraktion, vertreten durch Herrn Dilly, eine Frage platziert, die sich auf Äußerungen in ‚facebook‘ bezieht. Hier würden Gerüchte verbreitet, dass sich ‚ein ranghoher Schwelmer Politiker‘ dem Verdacht eines Fehlverhaltens ausgesetzt haben könnte und sprach damit den gesamten Rat an. Da Herr Dilly mich in diesem Zusammenhang auch direkt angesprochen hat, habe ich derartige Verdächtigungen in Bezug auf meine Person zurückgewiesen. Ich, aber auch alle anderen Ratsmitglieder dürfen erwarten, dass Herr Dilly sorgfältig recherchiert und die erhobene Vorwürfe substanziell sind. Vielmehr stellte sich inzwischen heraus, dass es von Anfang an gegen meine Person ging. Bis heute wurden keine dieser ‚facebook‘-Gerüchte erhärtet, vielmehr wurden entsprechende Einträge um den 12. Oktober herum gelöscht.
Was ist Transparenz?
Seitdem stellt mir die FDP inquisitorisch Fragen, ohne konkret zu werden und hofft, dass ich als Bürgermeister im ‚Gerede‘ bleibe. Herr Schwunk fordert laufend ‚Transparenz‘, ohne zu erklären, was er denn erhellt wissen will.
Ich meinerseits bin sehr gerne transparent, machen Sie sich bitte selbst ein Bild: Es ist in Schwelm seit langem bekannt, dass meine Tochter ein Praktikum bei dem in Schwelm ansässigen Unternehmen Pass absolviert hat und im Anschluss daran ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen konnte. Weitere Fragen zu diesem Arbeitsverhältnis gehen – rechtlich betrachtet - ausschließlich meine Tochter bzw. ihren Arbeitgeber etwas an und können nur von diesen beiden beantwortet werden. Im Übrigen kann meiner Tochter nicht das Recht verwehrt werden, sich in ihrer Heimatstadt einen Arbeitsplatz zu suchen. Unseren Campingurlaub haben wir auf Sylt verbracht. Wir hatten einen Wohnwagen angemietet.
Keine Geltendmachung
Herr Pass, Schwelmer Unternehmer, hatte von unserer Anwesenheit auf Sylt erfahren und lud mich mit meiner Familie telefonisch ‚zum Kaffeetrinken‘ ein. Als Bürgermeister sage ich nicht: ‚In Schwelm kenne ich Sie, aber im Urlaub darf ich Sie nicht grüßen.‘ So werde ich auch in Zukunft nicht handeln. Es sind hierbei die für ein solches gesellschaftliches Zusammentreffen üblichen Aufwendungen entstanden, nämlich Aufmerksamkeit für die Dame des Hauses meinerseits, Bewirtung mit Kaffee und Kuchen andererseits. Von einer Geltendmachung oder Erstattung der jeweils angefallenen Kosten haben sowohl der Gastgeber als auch ich selbst abgesehen...“
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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