Bewegung im Fall "Knochenmühle"

Seit Wochen haben Mitarbeiter der unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung und Gutachter nach der aktuellen Ursache für Geruchsbelästigungen gesucht, die von der Schwelmer Firma Schmidt & Geitz (Knochenmühle) verursacht werden. Jetzt wurden sie fündig: Zeitweise zu hohe Temperaturen am Ausgang des Luftkondensators zeigen, dass dieser nicht richtig funktioniert.

Schwelm. Ausgangspunkt der ebenso aufwändigen wie zeitintensiven Arbeiten waren Beschwerden von Bürgern, die sich seit Mai in regelmäßigen Abständen über widerliche und häufig auch ekelerregende Gerüche beschwert haben.
"Da die zu hohen Temperaturen nicht durchgehend sondern nur sporadisch auftauchen, war der Fehler nur schwer zu finden", heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Aufgespürt wurde er mit einer einwöchigen Rund-um-die-Uhr Dauermessung. Folge des nicht korrekt arbeitenden Kondensators: Die stark riechenden Dämpfe, die beim Kochen der Schlachtnebenprodukte entstehen, bleiben in der Abluft und landen im Biofilter. Dieser ist mit der zu hohen Fracht an Geruchsstoffen allerdings überfordert und kann sie nicht abbauen. Gestank gelangte in die Luft.

Zehn Wochen für Reparatur

Auf die vorliegenden Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung Anfang der Woche mit einer Anordnung an die Adresse der Firma reagiert. Eindeutige Botschaft: Schmidt & Geitz hat zehn Wochen Zeit, den Mangel zu beheben. Dies kann - je nach Schadenslage - durch Reinigung, Reparatur oder Komplettaustauch des Luftkondensators erfolgen.
"Am Ende der Arbeiten muss ein Sachverständiger bestätigen, dass die Anlage funktioniert und die Abluftanlagen dicht sind", so die Vorgabe in der Anordnung. Zusätzlich gilt: In einer erneuten einwöchigen Dauermessung ist das Funktionieren des Luftkondensators nachzuweisen. Hierfür wird eine durchgehende Aufzeichnung der Temperaturen angeordnet", so die Kreisverwaltung.
Weitere Vorgabe: Auch die Reinigungsleistung des Biofilters muss bestätigt werden. Nach Ablauf der zehn wöchigen Frist darf die Anlage nur mit Zustimmung der unteren Immissionsschutzbehörde weiter laufen. "Diese gibt es aber nur, wenn unsere Vorgaben aus der Anordnung erfüllt sind", macht die Kreisverwaltung deutlich.

Klage hebt Frist nicht auf

Die Ordnungsverfügung ist mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung und mit Androhung von Zwangsgeldern versehen. Das heißt: Auch wenn die Firma Rechtsmittel einleiten sollte, haben diese keine aufschiebende Wirkung. Die verlangten Arbeiten wären auch im Falle einer Klage fristgemäß zu erledigen. Und: Befolgt Schmidt & Geitz die Anordnungen nicht innerhalb der genannten Frist, werden Beträge im fünfstelligen Bereich fällig.
Während die untere Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung sich um die Gerüche kümmert, die über die Abluft der Anlage verbreitet werden, nimmt die Stadt Gevelsberg die Belästigungen ins Visier, die sich über die Kanalisation verteilen. Die Stadt hat ihre Kanäle mit Kameras befahren. Die Auswertung läuft noch. Die Verantwortlichen erhoffen sich hier Erkenntnisse darüber, bis zu welchen Punkten der so genannten "Kamineffekt" überhaupt möglich ist und warum es an bestimmten Punkten im Stadtgebiet unabhängig von der Windrichtung besonders oft stinkt.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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