Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Bei Verlust Ausweisdokument mitbringen
Wer am morgigen Sonntag, 13. September, bei den Kommunalwahlen mitmischen möchte aber seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, muss sich keine Sorgen machen.
Denn: Das Wählen ist bei Bedarf auch ohne dieses Dokument möglich. Die Wahlbenachrichtigung hilft dem Wahlvorstand lediglich dabei, den zum Wählen berechtigten schneller im Wählerverzeichnis zu finden.
Übersicht der Wahlbezirke und die dafür zuständigen Wahllokale
Keine Benachrichtigung - kein Wahlrecht
Wer allerdings per Post noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstens bei der eigenen Stadt melden. Wenn eine Person nicht im Wählerverzeichnis aufgelistet ist, hat sie auch kein Wahlrecht.
Neben der Wahlbenachrichtigung ist das Mitbringen eines Ausweisdokuments unbedingt notwendig. Als Beweis der Identität werden der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein akzeptiert. Auch ein abgelaufenes Dokument reicht aus, denn die Identifizierung folgt anhand des Lichtbildes.
Weitere aktuelle Beiträge und Infos zur Kommunalwahl im EN-Kreis gibt es auf der Themenseite WAP Wahlhelfer.
Autor:Hanna Assiep aus Essen-Süd |
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