Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis über 50
Schwelm schränkt Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Beerdigungen ein und erlässt Maskenpflicht in einigen Außenbereichen
Der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis ist über 50 gestiegen. Der Kreis ist nun offiziell Corona-Risikogebiet. Die Stadt Schwelm schränkt deshlab Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Beerdigungen ein und erlässt Maskenpflicht in einigen Außenbereichen.
Am 15. Oktober hatte der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Ennepe-Ruhr-Kreis erstmals die Marke von 35 überschritten und damit die Warnstufe 1 ausgelöst. Der Kreis erließ umgehend eine Allgemeinverfügung - HIER NACHZULESEN.
Vier Tage später, am 19. Oktober, wurde der Inzidenzwert von 55,53 erreicht, womit die Warnstufe 2 in Kraft getreten ist und das Kreisgebiet offiziell als Risikogebiet gilt.
Noch am 19. Oktober hat der Kreis dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen- HIER NACHZULESEN - die vom 20. Oktober an gilt.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
- Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 5 Personen treffen. Die bisherigen Regeln für Verwandte, die in gerader Linie mit einander verwandt sind, Geschwister, Ehegatten, LebenspartnerInnen oder die Mitglieder von zwei Hausständen, bleiben bestehen.
- Es gilt eine Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 23:00 und 06:00 Uhr.
- Bei Feiern aus herausragendem Anlass (Hochzeiten, Jubiläen, Taufe) dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte in privaten Räumen, wo man gleichwohl Zurückhaltung üben sollte.
- An Veranstaltungen und Versammlungen aus den Bereichen Kultur, Sport und außerschulische Bildung dürfen im Freien ab dem 22. Oktober maximal 500 Personen und in Innenräumen 250 Personen teilnehmen, wobei dem Gesundheitsamt mindestens drei Tage vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept vorliegen muss. Ohne Vorlage des Hygienekonzepts liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100.
- Die erweiterte Maskenpflicht war bereits in der Allgemeinverfügung der EN-Kreisverwaltung vom 15. Oktober festgeschrieben worden und gilt auch weiterhin. Sie schreibt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bei Veranstaltungen im Bereich von Kultur und Sport und bei sonstigen Versammlungen auch am Sitzplatz und an Stehtischen vor. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
- Außerdem gilt ab dem 20. Oktober für Außenflächen, an denen sich viele Menschen begegnen und an denen der Mindestabstand von 1,50 eingehalten werden muss, die Maskenpflicht. In Absprache mit den EN-Städten haben vier von neun Kommunen bis jetzt solche Außenflächen benannt, neben Schwelm und Sprockhövel auch Hattingen und Witten. In Schwelm besteht die Maskenpflicht ab dem 20. Oktober in der Fußgängerzone von der Nostalgiezone bis zur Drosselstraße einschließlich Bürgerplatz, in der Brauereigasse, der Untermauerstraße zwischen Bahnhof- und Schulstraße, der Casinostraße, der Schulstraße zwischen Fußgängerzone und Brauereigasse sowie auf dem Märkischen Platz und in der Kirchstraße zwischen Einmündung Südstraße und Bürgerplatz. Die Stadt wird an den Zugangsbereichen der betroffenen Straßen entsprechende Schilder anbringen; das Ordnungsamt wird seine Arbeit, wie in den vergangenen Monaten wahrnehmen und die betroffenen Passanten zunächst informieren.
Maßnahmen in Schwelm
Die Stadt Schwelm informiert darüber, dass:
- sie ab Mittwoch, dem 21. Oktober, bis auf Weiteres bei Hochzeiten im Haus Martfeld nur noch 25 Personen zulässt (einschließlich Brautpaar und Trauzeugen). Alle während der Trauung Anwesenden müssen auch während der Trauung Bedeckung von Mund und Nase. Das Standesamt informiert die Verlobungspaare. Wegen der Pandemie musste die Zahl der Nutzer bereits vor Monaten von vorher bis zu 100 auf 50 Gäste begrenzt werden. Das aktuelle Geschehen macht die Einschränkung auf 25 Personen notwendig.
- sie in Absprache mit den Technischen Betrieben Schwelm die Anzahl der Trauergäste auf Beerdigungen in der Trauerhalle auf maximal 20 Personen einschränkt. So ist ein Abstand von 1,5 m jederzeit einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Trauerhalle – auch am Sitzplatz. Zur Vermeidung einer risikobehafteten Aerosolbildung ist das Singen während der Trauerfeier untersagt. Gebets- und Gesangsbücher werden nicht ausgelegt. Der am Eingang befindliche Desinfektionsspender ist zu nutzen. Die Ablageflächen der Bänke werden nach den Trauerfeiern desinfiziert. Zur Dokumentation haben alle Anwesenden die bereitliegenden Namens- und Adresslisten auszufüllen. Die Gesamtanzahl der Menschen, die an einer Bestattung teilnehmen, wird auf 50 Personen (inkl. der oben genannten 20 Trauerhallengäste) begrenzt. Auf dem Weg zur Grabstätte und am offenen Grab sind die notwendigen Abstände einzuhalten. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen wird dringend empfohlen. Die Bestatter haben die Pflicht, für die Einhaltung der Regeln inkl. der Sitzverteilung Sorge zu tragen.
Die Verwaltungsleitung und der Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Schwelm verweisen auf das steigende Infektionsgeschehen und die damit für den Einzelnen wie für die Allgemeinheit verbundenen Gefahren. Sie bitten alle Bürger/innen um Verständnis und appellieren an jedermann, die Regeln unbedingt einzuhalten. Der Stab mit seiner engen Verbindung zum Krisenstab des EN-Kreises wurde Mitte März formiert, tagt seitdem kontinuierlich und konnte die Sitzungsfrequenz im Sommer zurückfahren. Nun kehrt er – wie zu Beginn der Pandemie – aus aktuellem Anlass zu der Praxis zurück, die Corona-Lage dreimal in der Woche zu besprechen und Entscheidungen vorzubereiten.
Autor:Nina Sikora aus Essen |
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