Corona im EN-Kreis
Neuer Buchungsweg für chronisch Kranke, Partnertermine entfallen
Seit dem heutigen Freitag, 30. April, können Bürger mit chronischen Vorerkrankungen ihre Corona-Impftermine über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (0800/11611702) buchen, es wurde für diesen Zweck entsprechend erweitert. Den Weg dafür freigemacht hat das NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Neben der Gruppe der chronisch Kranken können auch alle ab 70-jährigen die Buchungsplattform der KVWL weiterhin nutzen.
Mit der Erweiterung sind zwei Veränderungen verbunden. Zum einen wird die Kreisverwaltung mit Blick auf das neue Angebot das Antragsformular für chronisch Kranke von ihrer Internetseite nehmen. Zum anderen - so der Hinweis des Ministeriums - sind die bisher möglichen Partnerbuchungen für Personen ab 70 Jahren ab Freitag aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Den Nachweis einer Vorerkrankung - dazu zählen schwere Lungenleiden, Muskeldystrophien oder Diabetes mellitus mit Komplikationen, Nieren- und Leberkrankungen oder auch Adipositas - erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, diese ist zum Impftermin mitzubringen. Dabei ist es ausreichend, wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass eine Priorisierung nach § 3 der Corona Impfverordnung vorliegt.
Mit dem jetzt gültigen Impferlass setzt das Land ab Freitag chronisch vorerkrankte Bürger mit über 70-jährigen gleich. Damit entfällt auch die bislang vom Land gemachte Vorgabe, 90 Prozent des verfügbaren Impfstoffs für Menschen über 70 zu nutzen und 10 Prozent Vorerkrankten und Mitgliedern beruflich priorisierter Gruppe zu verabreichen. Faktisch gibt es damit ab Ende der Woche im Impfzentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises mehr Impfstoff und mehr Termine für Chroniker.
Die Kreisverwaltung weist auf einen einzukalkulierenden Vorlauf von ein paar Tagen hin. Gleichzeitig bittet Sie diejenigen, die zwischenzeitlich beim Hausarzt geimpft worden sind und den Termin im Impftermin nicht mehr benötigen, diese abzusagen und so anderen die Chance auf einen schnelleren Impftermin zu geben.
Wer gilt als chronisch kranke Person?
Als Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, nennt die Impfverordnung in § 3 Absatz 2 folgende Gruppen:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.