TÜV-Plakette falsch angebracht
Gevelsberger Polizei stellt bei Kontrolle Alkoholkonsum beim Fahrer fest
Am gestrigen Montag, 11. Januar, fiel Gevelsberger Polizeibeamten gegen 15.30 Uhr ein Pkw auf, dessen TÜV-Plakette am vorderen Kennzeichen angebracht war.
Diese TÜV-Plakette zeigte außerdem den Ablauf der gültigen Hauptuntersuchung in 2012 an. Daraufhin wurden der Pkw und der 53-jährige Fahrzeugführer angehalten. Bei der folgenden Kontrolle stellten die Polizisten neben der gültigen TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen außerdem Hinweise auf Alkoholkonsum bei dem Fahrzeugführer fest. Ein Vortest ergab einen Wert von fast zwei Promille.
Sichergestellter Führerschein und falsch angebrachte TÜV-Plakette
Der 53-jährige Hagener wurde auf der Polizeiwache ein Blutprobe entnommen, seinen Führerschein stellten die Beamten sicher. Weiterhin wurde er angewiesen, die falsch angebrachte TÜV-Plakette zu entfernen.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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