Wiedereröffnung des Gahlener Tretbeckens
Gahlen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Schermbeck darf das Tretbecken im Gahlener Aap unter Einhaltung von bestimmten Vorgaben wieder genutzt werden. Es dürfen zur gleichen Zeit maximal zehn Personen das Tretbecken und das Tretbeckengelände besuchen.
Unabhängig davon sind die geltenden Mindestabstandsregeln im öffentlichen Raum von aktuell 1,5 Metern einzuhalten. Darüber hinaus sind die Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen zu beachten. Selbstverständlich bleiben wir bezüglich der künftigen Entwicklung im engen Austausch mit der Gemeinde Schermbeck und danken dieser ausdrücklich für die Unterstützung. Wir bitten um die Beachtung der vereinbarten Regeln.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.