Ortsbildprägende Bäume gefällt! In Schermbeck geht das grundlose Verschandeln der Landschaft weiter!
Ortsbildprägende Bäume gefällt!
23.12.2011 Schermbeck. Die Nabu Gruppe Schermbeck schreibt:
Innerhalb etwa eines Jahres sind in Schermbeck sehr viele große, gesunde und ortsbildprägende Bäume grundlos abgeholzt worden (wie z.B. an der Ecke: Alte Dorstener Str./Pastoratsweg oder Bösenberg/Im Bruch). Für einen dieser wertvollen Bäume müßten (hinsichtlich Klimaschutz, Artensterben...) wohl einhundert junge Bäume als Gegengewicht gepflanzt werden.
Es sind durch Bauvorhaben (Dorfgemeinschaftshaus, Feuerwehr Altschermbeck), durch übertiebene Auslichtungen an Straßen (Westricher Straße) und in kleinen Grünflächen (am Hallenbad und am Regenrückhaltebecken "Im Bruch"), durch Abholzungen auf vielen Privatgrundstücken wertvolle Bäume vor allem auch im Ortskern ersatzlos verschwunden.
Man hat den Eindruck, dass ein von allen großen Bäumen "befreites" Schermbeck das Leitbild der Verantwortlichen ist. Dazu kommt, dass wohl durch Mitarbeiter des kommunalen Bauhofs Bäume und Heckensträucher auch in Parkanlagen und an Fußwegen übertrieben abgeastet und verkahlend verstümmelt, zum Teil zu Karikaturen umgestaltet werden (Beispiele: Raiffeisenweg, Parkplatz und Gehölz am Hallenbad, Grünanlage/Spielplatz Schienebergstege, Gehölze am Bolzplatz der Gesamtschule).
Einige dieser Verstümmelungen sind auch auf der Internetseite des Arbeitskreises Heckenschutz zu sehen: www.heckenschutz.de
Die beiden Abholzungen vom 21. Dezember 2011 sind nun völlig grundlos und nicht mehr nachvollziehbar: Ein großer, gesunder und ortsbildprägender Baum an der Erler Straße (vor dem Chinalokal) und ein weiterer am Parkplatz Pöttekamp wurden abgesägt. Die Baumscheibe an der Erler Str. wurde hastig unkenntlich gemacht. Wie kann es sein, dass solche nicht mehr wiedergutzumachenden Vorhaben wie "Nacht- und Nebelaktionen" von einer Person in der Verwaltung entschieden und durchgezogen werden können?
Zu fordern ist eine Baumschutz- und Gehölzschutzsatzung für Schermbeck und eine Veränderung der Entscheidungsstrukturen und Abläufe. Eine Beteiligung von Umweltverbänden und auch der Ratsmitglieder ist dringend erforderlich. Zu überprüfen sind auch die Arbeitsvorgaben für den Bauhof (Pflegeanleitung für Bäume, Hecken und Krautsäume...?). In diesen beiden Fällen sollte auch geprüft werden, ob nicht ein Verstoß gegen Umweltbestimmungen vorliegt.
Wir protestieren gegen die Verschandelung des Ortsbildes, der Landschaft und gegen dieses umweltfeindliche Vorgehen.
Für die NABU-Gruppe Schermbeck
Birgitt Kruse und Jürgen Kruse
Bonifatiusstr. 10
46514 Schermbeck
T.: 02853-8579557
22. Dezember 2011
siehe auch: www.heckenschutz.de
Autor:Jürgen Kruse aus Schermbeck |
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