Landkreis Wesel mißachtet Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und geht gegen Urteil vor!
Ein Scherbecker Bürger hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil erreicht, dass einen weiteren Hähnchenmaststall mit ca. 39900 Tieren verbietet.
Das Gericht rügt damit die Genehmigungspraxis des Landkreises Wesel, der bei der hohen gesundheitlichen Belastung ("Geruchsbelästigung") nicht grenzenlos weitere Belastungen dazupacken kann!
Dazu kommt, dass bisher bei Genehmigungen der Tierschutz/Brandschutz, das Entsorgungsproblem für die Exkremente/toten Tiere und vor allem die Keimbelastung (durch die ungefilterte Abluft) für die umliegenden Orte keine oder kaum Beachtung finden!
Dennoch legte der Kreis Wesel Revision gegen das Urteil ein! Ist er nicht zum Gesundheitsschutz für seine Bürger verpflichtet ?????
Hier in Schermbeck stinkt es nicht nur immer wieder nach Gülle, Hühnertrockenkot usw., sondern -alle paar Tage!- entweder nach Schweinekot oder nach Gelügelkot - verursacht durch die ungefilterte und mit Keimen belastete Abluft aus Massentierställen.
----------------------
siehe auch zu Schermbeck-Üfte (geplante Hähnchenmast mit 39.500 Tieren):
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/3_K_6274_09urteil20120424.html
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 6274/09
zur Keimbelastung durch Gülle, Abluft aus Massentierställen, Gärresten aus Biogasanlagen...:
u.a. zum Botulismus: http://www.mdr.de/exakt/exaktdiestorydreissigsterfuenfterzwozwoelf100.html
Autor:Jürgen Kruse aus Schermbeck |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.