Verträge schließen - aber richtig
Als Freelancer ist man sein eigener Chef. Man ist raus aus dem Hamsterrad und muss sich, wenn man in der Karriereleiter aufsteigen will nicht mehr mit dem Personalmanagment des Unternehmens wie dieses hier abgeben. Auch für mich war das einmal Realität und ich saß mit einem Personalmanager im Gespräch um eventuell einen höheren Posten zu bekommen. Schließlich kam doch alles anders und ich landete in der Selbstständigkeit.
Als Freelancer sucht man sich selbst die Auftraggeber und die Projekte aus. Übernimmt man nun ein Projekt, sollte man mit dem Auftraggeber einen Vertrag abschließen. Gerade als Anfänger lässt man diesen Schritt gern mal aus, weil es ja bequemer ist sich auf E-Mail aussagen zu verlassen. Doch das Lachen vergeht einem schnell wenn man auf den ersten unzuverlässigen Auftraggeber stößt. Wenn man nun ausgenutzt oder sogar nicht bezahlt wird, lernt man schnell aus diesem Fehler und wird in Zukunft immer einen Vertrag abschließen.
Ein Vertrag ist auch gar nicht so kompliziert zu erstellen wie man sich das immer vorstellt. Es reicht völlig aus wenn man alle Punkte die wichtig sind in einfachen Worten festhält. Am Ende müssen diesen Vertrag natürlich beide Parteien unterzeichnen.
Nachfolgend noch einige Punkte die in keinem Freelancer Vertrag fehlen sollten.
EIn Auge auf die Bezahlung werfen
Im Vertrag sollte auf jeden Fall festgehalten werden, wie die Leistung die man erbringt am Ende vergütet werden soll. Ist ein Stundenlohn angebracht oder doch eher ein Pauschalpreis? Wenn man sich mit dem Auftraggeber darüber geeinigt hat, hält man dies so genau wie möglich im Vertrag fest.
Dazu gehört auch das man Fristen setzt. Wann genau ist etwas zu bezahlen. In einem Betrag oder vielleicht in Teilbeträgen Vor und Nach Erbringung der Arbeit. Das muss festgehalten werden
Sollte es vorkommen das ein Auftrag abgebrochen wird, ohne das man die Schuld daran trägt, wird man sich freuen eine Klausel dafür in den Vertrag aufgenommen zu haben, in der man sich absichert. So bekommt man die erbrachte Leistung bis zum Zeitpunkt des Abbruchs trotzdem bezahlt.
Wer ist der Ansprechpartner
Kommunikationsprobleme sollten im Keim erstickt werden und so ist es wichtig das man sich bei Auftraggebern mit mehreren Personen einen Ansprechpartner, der immer auf dem neusten Stand ist, vereinbart.
Das erspart unnötiges Hin und Her schreiben und immer wieder das gleiche zu erklären weil jemand anderes am anderen Ende sitzt. Dieser Ansprechpartner wird im Vertrag festgehalten, genauso wie der Freiberufler selbst.
Überarbeitungsanfragen eingrenzen
Es kommt oft vor das der Auftraggeber sich nach Erbringung der Leistung meldet weil etwas nachgebessert und überarbeitet werden muss. Das ist völlig Normal und auch gar kein Problem. Gibt er Früh genug Bescheid ist das auch gar kein Problem und man kann locker etwas überarbeiten, aber wenn der Wunsch dann unter immer engeren Zeitdruck kommt und mehrmals weitere Wünsche entstehen läuft etwas falsch. Deswegen sollte im Vertrag stehen wie oft man etwas überarbeitet und bis zu welchem Termin.
Autor:Regina Müller aus Recklinghausen |
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