Verkehrssicherheitsberater am 31. Juli und 1. August in Recklinghausen unterwegs
Das Polizeipräsidium Recklinghausen ist bereits Anfang April dieses Jahres mit Präventionshinweisen der Verkehrssicherheitsberater in dem neuen Projekt zur Fußgänger-Sicherheit „Wichtig! Geh‘ richtig!“ in den beiden größten Städten im Kreispolizeibezirk, Recklinghausen und Bottrop, gestartet.
Dabei waren die Verkehrssicherheitsberater als Fußstreifen im Projektbereich unterwegs, um aufklärende Gespräche zu führen und erste Informationen zum Projekt zu vermitteln. An Info-Ständen wurde das Gefahrenbewusstsein geschärft und auf die Thematik aufmerksam gemacht.
Trotz der guten Unfallentwicklung der letzten Jahre zeigt sich weiterer Handlungsbedarf für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. In diesem Jahr wurden bereits sechs Fußgänger auf den Straßen tödlich verletzt. Die Reduzierung der Unfälle unter Beteiligung von Fußgängern in den beiden Kommunen hat die Polizei mit diesem Projekt in den Mittelpunkt gestellt.
Unterstützt wird das Projekt unter anderem von den Kommunen Recklinghausen und Bottrop, den jeweiligen Straßenverkehrsämtern sowie der Verkehrswacht. Gemeinsam engagieren sich die Projektpartner für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere von Kindern und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Vom 31. Juli bis 1. August konzentriert sich die Polizei in Recklinghausen mit ihren Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auf ausgesuchte Hauptverkehrsstraßen. Diese wurden nach Unfallauswertungen ermittelt. Nicht immer gehen die Gefahren ausschließlich von Fahrzeugführern aus. Auch das Verhalten von Fußgängern ist ein zentraler Risikofaktor. Erkannte Verstöße von Verkehrssündern werden konsequent geahndet.
Ziel ist es, durch die Kontrollen und aufklärende Gespräche eine positive Auswirkung auf das Verhalten von und gegenüber Fußgängern zu erzielen. Hierzu werden die Verkehrssicherheitsberater als Fußstreifen unterwegs sein, Flyer verteilen und Infostände aufbauen.
Das Ergebnis einer Unfallanalyse machte die zentralen Risikofaktoren für Fußgänger deutlich: erstens Geschwindigkeitsüberschreitungen, zweitens Abbiegefehler, drittens Verkehrsverstöße mit Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen (zum Beispiel Parkverstöße), viertens verkehrswidriges Verhalten im Bereich von Haltestellen und fünftens falsches Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn.
Autor:Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen |
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