Barrierefrei wählen
Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust
Am 13. September können blinde und sehbehinderte Menschen in NRW zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen.
So steht es im Gesetz. Praktisch bedeutet das: Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.
Wahlhilfepaket mit Wahlschablone
Damit blinde oder sehbehinderte Menschen wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau geht, wird auf einer CD erläutert, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu haben die Kommunen im Kreis für die Wahlbezirke 0800er-Nummern eingerichtet. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen
Für den Bereich Westfalen und Lippe ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Tel. 0231/557590-0 oder Mail info@bsvw.de zuständig. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu erhalten.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
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