So kommen Sie gut durch den Winter: Gegen Schnee- und Eisglätte vorgehen

Foto: Archiv/Krusebild

Nun hat der Winter auch bei uns im Kreis Recklinghausen Einzug gehalten. Jetzt heißt es aktiv werden und gezielt gegen Schnee- und Eisglätte vorgehen. Eine Gemeinschaftsaufgabe, denn alle Bürger sind zur Winterwartung auf öffentlichen Gehwegen verpflichtet - im Interesse ihrer eigenen und der Sicherheit aller Bürger.

Dazu gehört, den Schnee wegzuräumen und gegen Eis mit abstumpfenden Mitteln vorzugehen. Hauseigentümer oder per Hausordnung verpflichtete Mieter müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und bestreuen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten, Zu- und Verbindungswege sowie Wege vor Geschäftslokalen sind von Eis und Schnee freizuhalten.

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel müssen die Gehwege so freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Dadurch darf der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

Gestreut und geräumt werden muss vor und, falls erforderlich, während der Hauptverkehrszeit. Diese geht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.

Bei Bedarf können die Bürger Streumaterial aus den über das Stadtgebiet verteilten Boxen entnehmen, solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf eine gefüllte Box, Leerstandsmeldungen können aber an die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) gerichtet werden.

Die Bestimmungen sollen helfen, Unfälle bei Schnee und Eis zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Regelungen können unter Umständen Geldbußen festgesetzt werden.

Übrigens: Die KSR reinigen öffentliche Straßen, Radwege und Plätze bei Schnee und Glätte. Dabei arbeitet der Winterdienst in drei Dringlichkeitsstufen: Straßen der Dringlichkeitsstufe eins werden zuerst geräumt. Alle Dringlichkeitsstufen sind im Straßenverzeichnis unter www.recklinghausen.de/winterdienst zu finden. Auch über den mobilen Internetauftritt der Stadt Recklinghausen unter „Müll & Reinigung/Winterdienst“ kann zu jeder Straße im Stadtgebiet die jeweilige Dringlichkeitsstufe abgerufen werden.

Außerdem sind unter diese Internetadresse alle wichtigen Informationen rund um das Thema Winterdienst zusammengestellt, etwa hilfreiche Tipps zu Streumitteln und Streuzeiten. So können viele Fragen mit wenigen Klicks beantwortet werden. Zusätzlich gibt es dort weiterführende Informationen wie die Straßenreinigungssatzung und aktuelle Pressemitteilungen. Zudem liegen bei den KSR und im Rathausfoyer Broschüren zum Winterdienst aus. Weitere Informationen sind auch unter www.zbh-ksr.de zu finden.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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