Recklinghausen: Wohin mit dem Fallobst? - Kommunale Servicebetriebe informieren

Es gibt viele Möglichkeiten, Fallobst zu verarbeiten. | Foto: Uschi Dreiucker/pixelio.de

Jetzt ist die Zeit, in der wieder verstärkt Fallobst anfällt. Die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) weisen darauf hin, dass Fallobst nicht zum Grüngut zählt und somit nicht in den Sammelcontainern der Wertstoffsammelstelle und den Baumschnitt-Containern an den Kleingartenanlagen entsorgt werden kann.

Die Abfallberatung gibt aufgrund vieler Nachfragen einige Hinweise zur Entsorgung und Verwertung von Fallobst:
Fallobst kann im eigenen Garten kompostiert werden; dazu wird es mit strukturreichem Material gemischt. Die KSR bieten auch eine kostenlose Kompostberatung an.
Auch die Biotonne kann für die Entsorgung kleinerer Mengen genutzt werden. Dabei sollte auf das Gewicht geachtet werden. Sonst kann es passieren, dass die Biotonne nicht geleert werden kann oder beim Kippvorgang beschädigt wird.
Die sinnvollste Möglichkeit ist jedoch, Fallobst zu verarbeiten, um zu vermeiden, dass Nahrungsmittel verkommen. So können mit einem Entsafter Obstsäfte hergestellt und für den Winter konserviert werden. Wem das zu aufwendig ist, der kann seine Äpfel beispielsweise zur Lohnmosterei nach Stuckenbusch bringen. Dort gibt es zum Beispiel für Äpfel (Druckstellen kein Problem, aber keine verfaulten Früchte) gegen geringe Kosten frisch gepressten Apfelsaft.
Säfte, Obstkuchen, Kompott, Marmelade - der Verarbeitung von Fallobst sind keine Grenzen gesetzt. Wenn nicht alles selbst verwertet werden kann, freuen sich vielleicht Nachbarn oder Familien mit Kindern über das Obst.
Im Tausch- und Verschenkmarkt kann das Fallobst Selbstpflückern oder Selbstabholern online angeboten werden. Auch für Kleintiere, Ziegen, Schafe, Pferde und Schweine ist Fallobst eine Köstlichkeit - es lohnt sich also in jedem Fall, nach Abnehmern zu fragen, bevor die Früchte als Abfall entsorgt werden.
Keinesfalls darf Fallobst willkürlich in Wald, Wiese oder Straßengräben entsorgt werden - das stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne einer unerlaubten Abfallentsorgung dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Kontakt
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung der KSR unter Tel. 02361/50-2857 und 02361/50-2865 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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