Recklinghausen: Osterfeuer müssen angemeldet werden
Osterfeuer müssen bis spätestens Donnerstag, 4. April, beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen schriftlich angezeigt werden.
Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz gemacht.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Wer beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das die Verwaltungsgebühr deutlich übersteigt.
Autor:Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen |
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