Rechtzeitig vor den Sommerferien einen Blick auf die Gültigkeit der Ausweise werfen

Die Stadt erinnert ihre Bürger daran, vor den Sommerferien ihre Personalausweise und Reisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Foto: motograf/ pixelio.de
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Ist der Personalausweis aktuell? Wann läuft der Reisepass aus? Und ist der Kinderreisepass noch gültig? Wer in den Sommerferien verreisen will, für den lohnt sich ein Blick auf die Gültigkeitsdauer der Ausweise und Pässe.

Laufen diese im Sommer ab, empfiehlt die Stadt Recklinghausen, neue Personalausweise und Reisepässe bis Mitte Juni im Bürgerbüro in Stadthaus A zu beantragen. Dann sind die Ausweise und Pässe rechtzeitig vor den Sommerferien (Start: 22. Juli) abholbereit.

Wer einen neuen Personalausweis benötigt oder diesen erstmals beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Mitzubringen ist der bisherige Ausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm). Ist der bisherige Personalausweis nicht vorhanden, muss die Identität anderweitig nachgewiesen werden, zum Beispiel durch den Reise- bzw. Kinderreisepass oder durch amtliche Lichtbildnachweise wie den Führerschein.

Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit eines Elternteils bzw. Betreuers sowie die Vorlage ihrer Ausweise notwendig. Mitzubringen ist auch die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils – sofern beide sorgeberechtigt sind. Wer kurzfristig ein gültiges Ausweisdokument benötigt, kann sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen.

Der Personalausweis kostet ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro und ist für zehn Jahre gültig. Vor dem 24. Lebensjahr liegt die Gebühr bei 22,80 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro. Dieser ist dann drei Monate gültig.

In frühestens drei bis vier Wochen liegt der Personalausweis im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Nur der Antragsteller oder eine schriftlich bevollmächtigte Person kann diesen Ausweis abholen.

Der Antragsteller erhält außerdem vor dem Abholtermin einen sogenannten PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion. Wenn eine andere Person den Ausweis abholt, muss die Vollmacht den Hinweis beinhalten, dass der Bevollmächtigte den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen darf. Ferner muss aus der Vollmacht die Erklärung hervorgehen, ob die Online-Ausweisfunktion genutzt werden soll oder nicht. Auch Sorgeberechtigte benötigen eine Vollmacht vom Ausweisinhaber, wenn dieser das 16. Lebensjahr vollendet hat und den Ausweis nicht persönlich abholt.

Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Wer einen Reisepass beantragen will, muss in Recklinghausen gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Beim Reisepass handelt es sich um einen elektronischen Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten. Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten und das biometrische Lichtbild. Zusätzlich werden das Bild und zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Beim Reisepass sind die Fingerabdrücke Pflicht. Eine Wahlmöglichkeit wie beim Personalausweis gibt es hier also nicht. Ab dem 24. Lebensjahr kostet der Reisepass 59 Euro und gilt zehn Jahre. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der Reisepass 37,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre.

Jedes Kind benötigt ab der Geburt einen eigenen Kinderreisepass. Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht möglich.
Der Kinderreisepass wird maximal bis zum zwölften Lebensjahr ausgestellt. Erforderlich sind ein biometrisches Lichtbild sowie der alte Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde.

Den Antrag für den Kinderreisepass stellen die Eltern bzw. Betreuer. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist folgendes notwendig: eine gleichlautende schriftliche Erklärung des weiteren Sorgeberechtigten sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Elternteils. Ist die Ehe geschieden, wird der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss benötigt. Im Falle einer Betreuung ist die Vorlage der Bestallungsurkunde erforderlich. Kinder ab dem zehnten Lebensjahr unterschreiben den Kinderreisepass selbst. In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen des Kindes bei der Beantragung Voraussetzung.

Hinweis: Nicht alle Staaten erkennen den Kinderreisepass als Reisedokument an, da es sich nur um ein Passersatzdokument handelt. Deshalb sollten sich die Eltern vor Antritt der Reise vergewissern, ob der Staat, in den die Familie reisen möchte, Kinderreisepässe akzeptiert.

Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, eine Verlängerung 6 Euro. Der Pass ist sechs Jahre gültig. Weitere Informationen gibt es im Bürgerservice-Portal der Stadt Recklinghausen unter http://buergerservice.recklinghausen.de.

Adresse und Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Stadthaus A, Bürgerbüro, Rathausplatz 4. Geöffnet ist Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr und Samstag von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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