U-Untersuchungen sind aufgehoben
Pflichttermine können und sollten unbedingt zeitnah nachgeholt werden

Aufgrund der Corona-Krise können einige Vorsorge-Untersuchungen für Kinder nach vorheriger Rücksprache mit dem Arzt verschoben werden. Jedoch sollten diese unbedingt zeitnah nachgeholt werden.  | Foto: AOK/hfr
  • Aufgrund der Corona-Krise können einige Vorsorge-Untersuchungen für Kinder nach vorheriger Rücksprache mit dem Arzt verschoben werden. Jedoch sollten diese unbedingt zeitnah nachgeholt werden.
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In Zeiten von Kontaktbeschränkungen und der Gefahr von Ansteckungen mit dem Corona-Virus meiden Eltern im Kreis Recklinghausen auch die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder beim Kinderarzt.Da die Gesundheitsangebote im Kindesalter für eine gesunde Entwicklung jedoch sehr wichtig sind, gelten Ausnahmeregelungen für einige der U-Untersuchungen.
"Um die Entwicklung der Kinder kontinuierlich zu begleiten, sollten die U-Untersuchungen und Impfungen in Absprache mit dem Kinderarzt unbedingt zeitnah nachgeholt werden", sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Die für die Früherkennungsuntersuchungen U6 (zehnter bis zwölfter Lebensmonat), U7, U7a, U8 und U9 für Kinder im Alter zwischen zwei und fünf Jahren normalerweise vorgeschriebenen festen Termine und Terminabstände wurden vorübergehend aufgehoben.

Toleranzzeiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben wegen der Corona-Krise in Sonderregelungen andere Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten vereinbart.
"Eltern können nun in Absprache mit den Kinderärzten die Untersuchungen und Impfungen gegebenenfalls verlegen, sollten diese jedoch möglichst zeitnah nachholen", so Kock. Für die Untersuchungen U2, U3, U4 und U5 gibt es hingegen keinerlei Änderungen. Wenn in den nächsten Wochen bei einem Kind eine U-Untersuchung angesetzt ist, sollten sich Eltern am besten direkt mit ihrer Kinderarztpraxis in Verbindung setzen, um einen passenden Termin für Untersuchungen und Impfungen zu vereinbaren.

Keine Nachteile beim Bonusprogramm

Für die Nachweise zu den Untersuchungen im Gelben Heft im Zusammenhang mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen ergeben sich keinerlei Nachteile, wenn ein späterer Termin in Anspruch genommen wird. Die Festlegungen zu veränderten Bedingungen für die U-Untersuchungen sollen vorerst bis Ende September beibehalten werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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