Osterfeuer bei der Stadtverwaltung anmelden

Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden. Foto: Petra Schmidt

Osterfeuerveranstaltungen müssen bis spätestens Donnerstag, 15. März, beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen schriftlich angezeigt werden.

Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gemacht. Ausnahmen sind jedoch nur zulässig, wenn der öffentliche und kulturpflegerische Charakter der jeweiligen Veranstaltung auch tatsächlich gewährleistet ist.
Das Feuer muss von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden, die im Ortsteil verankert sind. Außerdem muss die Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.
Zu beachten ist beim Abbrennen des Feuers, dass nur unbehandeltes Holz wie beispielsweise abgelagerter Baum- und Strauchschnitt, und nur einmalig in der Zeit vom 31. März bis zum 2. April verbrannt werden darf. Die Feuerstelle soll in der Regel auf eine Fläche von fünf Metern Durchmesser begrenzt werden. Das aufgeschüttete Brenngut soll eine Höhe von drei Metern nicht übersteigen. Zudem sollte es kurz vor dem entzünden umgeschichtet werden, um so zu verhindern, dass sich im aufgeschichteten Holz Tiere befinden.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Wer beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das die Verwaltungsgebühr deutlich übersteigt.
Die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen weisen darauf hin, dass es in der Stadt viele Möglichkeiten gibt, Grünabfall fachgerecht zu entsorgen. Günstig ist es insbesondere, pflanzliche Abfälle für den eigenen Garten als Mulchmaterial und Kompost zu nutzen. Die bei einer Verbrennung entstehenden Schadstoffe werden auf diese Weise vermieden.
Auch eine kostenfreie Abgabe bis zwei Kubikmeter an der Wertstoffsammelstelle ist für Recklinghäuser Bürger kostenlos möglich. Zudem werden Pflanzenabfälle wie Baum-, Strauch- und Rasenschnitt durch die Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen 14-tägig im Rahmen der Leerung der Biotonne abgeholt.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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