Meldepflichtige Exoten

Der gebänderte Fidschi-Leguan (Brachylophus fasciatus) ist streng artgeschützt nach WA I. Die Haltung erfordert eine regelmäßige Fotodokumentation des Tieres. | Foto: Melanie Giese
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  • Der gebänderte Fidschi-Leguan (Brachylophus fasciatus) ist streng artgeschützt nach WA I. Die Haltung erfordert eine regelmäßige Fotodokumentation des Tieres.
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Lygodactylus williamsi, der Himmelblaue Zwergtaggecko, auch Türkisblauer Zwergtaggecko oder Williams Zwerggecko genannt, ist neu auf der Liste der besonders geschützten Tierarten.

Diese nur in einem kleinen Gebiet in Tansania beheimatete Tierart ist vom Aussterben bedroht. „Deshalb werden Einfuhr und der Handel mit Tieren dieser Art in der EU jetzt streng kontrolliert“, erklärt Rolf Rachuba vom Fachdienst Umwelt des Kreises Recklinghausen.

Weitere Konsequenz: Wer in der Vergangenheit bereits diese Geckos erworben hat, muss die Haltung bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen anzeigen. Außerdem ist die rechtmäßige Herkunft der Tiere nachzuweisen. „Besitzer dieser Zwerggeckos sollten ihrer Meldepflicht unverzüglich nachkommen, um den sogenannten Vorerwerb glaubhaft darzustellen“, empfiehlt Rolf Rachuba. Dies gilt für alle gehaltenen, erworbene wie auch selbst gezüchtete Tiere.

Anmeldungen nimmt der Kreis Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, 45655 Recklinghausen entgegen - auch per Fax: 02361-536208 oder E-Mail: umwelt@kreis-re.de. Herkunftsnachweise sollten in Kopie beigefügt sein.
„Auch andere besonders geschützte Wirbeltiere unterliegen der Meldepflicht“, erinnert Rolf Rachuba. „Dazu gehören die meisten Papageienarten, hierunter alle Aras, Kakadus und Amazonen, ferner alle europäischen Vogelarten, alle Landschildkröten, viele Taggeckos, fast alle Riesenschlangen, viele Arten von Chamäleons und Baumsteigerfröschen (auch Pfeilgiftfrösche oder Farbfrösche genannt).“

Die Meldepflicht gilt auch für bereits langjährig gehaltene Tiere. Wenn Tiere abgegeben werden oder sterben, muss auch dies angezeigt werden. Beim Besitzerwechsel müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihre Anzeigen abgegeben. Es reicht also nicht aus, wenn nur einer von beiden den Besitzwechsel anzeigt.

Nähere Auskünfte zu den Artenschutzbestimmungen (Melde- und Nachweispflicht, Kennzeichnungs- und Dokumentenpflichten) erteilt Rolf Rachuba von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises unter Tel. 02361/536012.

Der gebänderte Fidschi-Leguan (Brachylophus fasciatus) ist streng artgeschützt nach WA I. Die Haltung erfordert eine regelmäßige Fotodokumentation des Tieres. | Foto: Melanie Giese
Taggeckos gibt es in  zahlreichen Arten. Die meisten von ihnen sind meldepflichtig, auf jeden Fall aber nachweispflichtig. | Foto: Melanie Giese
Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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