Arbeitgeber ist Ansprechpartner für Urlaubsrückkehrer
Keine Bescheinigungen vom Gesundheitsamt

Urlaubsrückkehrer sollen sich beim Arbeitsgeber melden. | Foto: Pixabay/ Grafik Sikora
  • Urlaubsrückkehrer sollen sich beim Arbeitsgeber melden.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dazu geraten, dass Reiserückkehrer aus Italien, Österreich und der Schweiz für zwei Wochen freiwillig zu Hause bleiben und unnötige Kontakte vermeiden sollen, unabhängig davon, ob sie Corona-Symptome haben oder nicht.
Zurzeit gibt hierfür allerdings noch keine gesetzlichen Anordnungen. Das Kreisgesundheitsamt erstellt dazu auch keine Bescheinigungen. Ansprechpartner für die Rückkehrer ist mit Hinweis auf die Empfehlung des Bundesgesundheitsministers der jeweilige Arbeitgeber, mitunter in Absprache mit dem Betriebsarzt. Sinnvoll ist, sich zunächst telefonisch zur Abstimmung beim Arbeitgeber zu melden.

www.kreis-re.de/corona

Informationen werden, soweit verfügbar, auf der Internetseite des Kreises auf www.kreis-re.de/corona eingestellt. Das Infotelefon des Kreises hat keine weitergehenden Informationen dazu

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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