Wussten Sie schon ...
… dass eine Bankkarte bei Verlust zweimal gesperrt werden sollte?

Ob im Urlaub oder zu Hause – wenn die Giro- oder Kreditkarte weg ist, muss es schnell gehen: Betroffene sollten umgehend die Hausbank anrufen oder den zentralen Sperr-Notruf 116 116. Dieser ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar und zuständig für Bezahlkarten (auch im Smartphone hinterlegte Karten), SIM-Karten und elektronische Personalausweise. Vom Ausland aus ist die +49 vorzuwählen. Wichtig: Man braucht die IBAN. Datum und Zeitpunkt der Sperrung sollte man sich notieren.

Doch zusätzlich sollte man unbedingt für eine zweite Sperre zur deutschen Polizei gehen. Denn die Sperrung bei der Bank unterbindet nur das Geldabheben mit Geheimzahl. Zahlungen mit Unterschrift sind weiterhin möglich. Nur die Polizei nimmt die sogenannte Kuno-Sperrung vor und informiert die zentrale Meldestelle des Handels, so dass auch elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift ausgeschlossen sind.

Kuno steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr. Die Kuno-Meldung sollte man sich aushändigen lassen, ebenso die Sperrbestätigungsnummer und ein Kuno-Merkblatt.

Wichtig: Man sollte die Kartenfolgenummer bei der Bank erfragen und nachreichen, sonst wird die Sperre nach zehn Tagen wieder aufgehoben.

Autor:

Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Recklinghausen aus Recklinghausen

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