Maskenpflicht in Gebäuden des Kreises Recklinghausen
Betretung nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung
Besucher der Kreisverwaltung dürfen das Kreishaus und die Nebenstellen bis auf Weiteres nur noch mit einer Maske betreten, die Mund und Nase bedeckt.
Das kann beispielsweise ein Mund-Nase-Schutz, eine Alltagsmaske oder ein Schal sein. Damit wird die Verbreitung von Viren über Tröpfchen reduziert.
Weiterhin gilt: Besucher dürfen die Verwaltungsgebäude nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Soweit möglich, werden Anliegen ohne den direkten persönlichen Kontakt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bearbeitet.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
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