Städtische Trauerhallen in Recklinghausen wieder geöffnet
Aktuelle Regelungen müssen eingehalten werden
Die Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen in Recklinghausen sind wieder geöffnet. Zuvor hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) am Mittwoch, 6. Mai, weitere Lockerungen der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise beschlossen.
In der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete zulässig, wenn erforderlichen Vorkehrungen zur Hygienebestimmungen und Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Eine Ausnahme von der Abstandsregelung gilt ab sofort für Familien, häusliche Gemeinschaften und für die Begleitung von minderjährigen beziehungsweise unterstützungsbedürftigen Personen.
In den vergangenen Wochen waren Trauerfeiern nur unter freiem Himmel, direkt am Grab möglich.
Trauerfeiern unter Auflagen in Trauerhallen
Unter Auflagen können diese Feiern auch wieder in den Trauerhallen stattfinden. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem, dass die Anzahl der Stühle reduziert wurde, um die Abstände einhalten zu können, und dass die Trauergäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
„Wir informieren die Bestatterinnen und Bestatter laufend über aktuelle Regelungen“, sagt Sandra Pawlowski, Abteilungsleiterin Friedhöfe. „Deshalb empfehle ich den Angehörigen, die eine Trauerfeier in der Trauerhalle wünschen, sich an ihr Bestattungsunternehmen zu wenden, um die mögliche Anzahl der Trauergäste und die restlichen Details nach den aktuell geltenden Regelungen abzustimmen.“
Autor:Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen |
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