Agentur für Arbeit berät zum Saison-Kurzarbeitergeld

Foto: Matthias Balzer/pixelio.de

Die Agentur für Arbeit informiert aktuell über das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug). Dieses hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei Arbeitsmangel oder bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten.

Die Saison-Kug-Regelung ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert und hat sich als attraktive Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten bewährt. Es wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde geleistet. In der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März haben Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, Dachdeckerhandwerks und Garten- und Landschaftsbaus bei Arbeitsausfällen, die auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen, Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Als nicht vermeidbar gilt auch ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. In Betrieben des Gerüstbaus beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November und endet am 31. März.

Bei Fragen steht die Agentur für Arbeit allen Betrieben aus dem Kreis Recklinghausen unter Tel. 02361/40-1868 oder 02361/40-2735 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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