Absolutes Halteverbot während Grundreinigung der Straßen

Heinrich Rüdiger (l.) und Jürgen Eilhard versuchen die Fahrbahnrinne zu reinigen. Autos stehen dort trotz Halteverbotsschilder. Foto: Stadt Recklinghausen
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Zweimal im Jahr führen die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) auf ausgewählten Straßen eine Grundreinigung aus. Dabei säubern sie die Fahrbahnrinne und befreien sie von Unkraut.

Denn Straßen mit hoher Parkdichte führen in der Regel zu größeren Verschmutzungen der Fahrbahnrinne. Anwohner werden gebeten, in der Zeit nicht an der zu säubernden Straßenseite zu parken. Denn sonst ist die Grundreinigung nicht möglich.

Die Grundreinigung findet in der Regel an Donnerstagen statt. Zu diesem Zweck werden 72 Stunden vorher an der zu reinigenden Straßenseite absolute Halteverbotsschilder aufgestellt. Das Halteverbot gilt dann in der Regel für den Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr. Die Anwohner werden stets rechtzeitig schriftlich über das Halteverbot informiert.

Die Grundreinigung kam auf viele Anfragen der Bürger hin zustande. 2007 startete das Pilotprojekt. Trotzdem stehen häufig parkende Autos an den zu reinigenden Straßen und machen eine Grundreinigung nicht möglich. Daher werden die Anwohner einmal mehr gebeten, an der entsprechenden Straßenseite nicht zu parken.

Wer die Halteverbotsschilder missachtet, muss mit einem „Knöllchen“ in Höhe von 15 bis 25 Euro rechnen. Mittlerweile werden 54 Straßen gereinigt. 2007 waren es 16 Straßen, im letzten Jahr 52.

Aktuell reinigen die KSR unter anderem die Jahnstraße und Douaistraße. Danach folgen weitere Straßen im Stadtgebiet. Dabei wird an einer Straße an einem Donnerstag zuerst die eine Straßenseite gereinigt und eine Woche später die andere.

Reinigungstermine und Halteverbote

25. Juli und 1. August: Geitenfeld, Fichtenstraße, Kleynmansstraße, Lansingfeld, Wasserbank

8. und 15. August: Ludwig-Richter-Straße, Holbeinweg, Spitzwegstraße Käthe-Kollwitz-Straße und Dürer Straße

22. und 29. August: Vennheidestraße, Jägerstraße, Schleusenstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Pfingstmannstraße und Föbelstraße

5. und 12. September: Margaretenstraße, Wilhelminenstraße, Rutenweg und Drosselstraße

19. und 26. September: Königsbank, Sarnsbank, Christopherusweg, Buernkamp und Mausegatt

7. und 14. November: Mozartstraße, Bruckner Straße, Sandweg, An der Sandkuhle und Auf dem Segensberg

21. und 28. November: Piusstraße, Gregorstraße, Schöneberger Straße, Leopoldstraße, Robertstraße und Erichstraße

5. und 12. Dezember: Windthorststraße, Graudenzer Straße, Froschkönigweg und Auf Lange Wanne

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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