Wilhelm Neurohr: „GESCHEITERTER ANGRIFF AUF DIE VERFASSUNG“
Das Landesverfassungsgericht Münster hat dem seltsamen Demokratieverständnis der etablierten Parlamentsparteien im NRW-Landtag glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben. Denn das unlautere Ansinnen, ihre Pfründe und Privilegien sowie gewohnten Machtmonopole mit der Einführung einer Sperrklausel von 2,5% für die örtlichen Gemeinderäte und Kreistage dauerhaft zu sichern, erwies sich als eindeutig verfassungswidrig. Ursprünglich erwogen sie sogar eine 3%-Klausel.
Initiator dieses gescheiterten verfassungswidrigen Ansinnens war ausgerechnet die inzwischen abgestrafte und offenbar nicht lernfähige SPD. Sie hatte zuvor –mit Hilfe eines fragwürdigen „Gefälligkeits-Gutachtens“ und einer suggestiven Bürgermeister-Umfrage – auch die CDU, die FDP und die Grünen im Landtag für ihren Angriff auf die Verfassung und das dort verankerte Prinzip der Stimmengleichheit im Wahlrecht gewonnen. Von angeblicher „Unregierbarkeit der Kommunen“ oder „Weimarer Verhältnissen“ in den Stadträten war sogar dramatisierend die Rede statt von demokratischer Bereicherung und Belebung.
Einerseits das Wehklagen über die sinkende Wahlbeteiligung oder die „zweitgrößte Partei der Nichtwähler“, anderseits die als Argument vorgeschobene Beschwerde über die vielen demokratisch engagierten Bürgerinnen und Bürger in den zahlreichen lokalen Wählergruppen und in den kleineren Parteien, die sich durch die großen Parteien nicht mehr repräsentiert fühlen. Die Behauptung, diese würden die Funktionstüchtigkeit der oft erstarrten Gemeinderäte und Kreistage behindern, weil sie die demokratischen Meinungsbildungsprozesse „zeitaufwendig in ermüdenden Debatten“ erschweren, hat das Verfassungsgericht zurückgewiesen.
Am besten schaffen wir die anstrengende Demokratie gleich ganz ab? Sollten wir nicht froh sein, wenn in den Kommunalparlamenten überhaupt noch debattiert wird, statt nur Tagesordnungspunkte durchzuwinken? Wo steht geschrieben, dass es bei demokratischen Entscheidungsprozessen auf möglichst bequemes, reibungsloses und schnelles „Durchregieren“ der jeweiligen Mehrheitspartei oder -koalition ankommt – am besten mit den üblichen vorherigen Hinterzimmer-Absprachen unter Ausschluss oppositioneller Grüppchen?
Die Sperrklausel hätte in NRW über 1 Mio. Wählerstimmen unter den Tisch fallen lassen, die sich von den etablierten „großen Volksparteien“ nicht mehr vertreten fühlen. Sie haben auf der Suche nach demokratischen Alternativen bei der letzten Kommunalwahl 2014 den insgesamt 543 lokalen Wählergruppen stattdessen ihre Stimmen gegeben oder den 23 angetretenen kleinen Parteien oder sind als Einzelbewerber selber angetreten. Geringschätzig von „Splitterparteien“ zu reden, sollte sich die SPD hüten, weil es sie bald selber treffen könnte, wenn sie so weiter macht.
Die Rechtspopulisten hätte man übrigens mit der Sperrklausel auch nicht fernhalten könne, weil diese landesweit leider die 2,5 % spielend überspringen. Aber offenbar hatte die SPD in NRW die irrige Hoffnung, dass nach Einführung der Sperrklausel die abtrünnigen Wähler mangels Alternativen dann wieder reumütig als Stimmvieh zu ihr zurückkehren – in Wirklichkeit wäre das aber ein Beitrag zur weiter sinkenden Wahlbeteiligung. Mit Sperrklauseln gegen eine Mitmach-Demokratie vor Ort kann meine keine engagierten Wählerinnen und Wähler überzeugen und auch keine Verbündeten in den Kommunalparlamenten gewinnen.
Wilhelm Neurohr
Autor:Dietrich Stahlbaum aus Recklinghausen |
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