Prostitution: Sperrbezirk eingerichtet
Die Bezirksregierung Münster hat für Teilgebiete der Städte Marl, Herten und Recklinghausen eine Sperrbezirksverordnung erlassen. Die Ausübung der Straßenprostitution ist demnach in den wie folgt umgrenzten Bezirken verboten.
Bezirk I: Stadtgebiet Marl: Hülsstraße, Ovelheider Weg, Breddenkampstraße, Langehegge, Freebruchstraße, Herzlia Allee in nördlicher Richtung bis Willy-Brandt-Allee, Herzlia-Allee in südlicher Richtung, Hertener Straße
Bezirk II: Stadtgebiet Herten: Feldstraße, Polsumer Straße, Scherlebecker Straße, Westerholter Straße.
Bezirk III: Stadtgebiet Recklinghausen: Kreuzung Bockholter Straße/Westerholter Weg, Westerholter Weg, Westring, Zeppelinstraße, Halterner Straße, An der Mollbecke, Speckhorner Straße, Im Riedekamp, Brüninghoff, Bockholter Straße.
Die Verordnung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2014. In Kraft treten wird sie voraussichtlich am 8. Oktober 2011. „Wir sind froh, dass die Bezirksregierung den Sperrbezirk nahezu so erlassen hat, wie wir ihn mit den drei Städten beantragt haben“, äußerte sich der Recklinghäuser Bürgermeister Wolfgang Pantförder. Nun gehe es darum, mit den anderen Verwaltungen und der Polizei sicherzustellen, dass im Sperrbezirk auch tatsächlich keine Prostitution stattfinde.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
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