Kommunale Willkür bei Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung/Kanal-TÜV
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Pressemitteilung:
Kommunale Willkür bei Dichtheitsprüfung
Die Reaktion der Bürgerinitiativen in NRW gegen die Dichtheitsprüfung und Zwangssanierung auf das nun verabschiedete Gesetz ist eindeutig: Auch in Wasserschutzgebieten fehlt jeder Nachweis über den behaupteten Zusammenhang zwischen defekten privaten Abwasserleitungen und einer Grundwasserbeeinträchtigung. Die ausdrückliche Ermutigung für Kommunen, an schon bestehenden Prüfungssatzungen festzuhalten oder neue auch außerhalb von Wasserschutzgebieten zu erlassen, wird zu einem kaum erträglichen Wildwuchs in NRW führen, je nach politischen Mehrheitsverhältnissen in den kommunalen Räten.
Die Folgen aus dem nun verabschiedeten Gesetz müssen jetzt wohl alle Bürger tragen. Was die teilweise verschärfenden Änderungen und die angestrebte Rechtsverordnung für die Menschen in NRW bedeuten, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen. Die ungläubige Aussage eines Kölner Bürgers – „Das werden die uns doch nicht antun“ – steht noch für eine Mehrheit im Land. Was hier an vielfachem Leid, Verzweiflung und Not ohne jeden ökologischen Nutzen erzeugt wird, ist unglaublich und wird von den Meisten solange nicht geglaubt, bis der Fall individuell eintritt. Die ältere Witwe im eigenen Häuschen, der Kleinrentner, die junge Familie alleine kann sich dann nicht mehr wirksam zur Wehr setzen. Eine juristische Auseinandersetzung können nur die sich leisten, die notfalls auch eine Zwangssanierung im 5-stelligen Bereich zahlen können. Vermieter älterer Immobilien werden angesichts horrender Sanierungskosten günstigen Wohnraum schlicht stilllegen und ihren Mietern aus wichtigem Grund kündigen. Hier zeigt sich der ökologische Fundamentalismus wieder einmal von seiner höchst unsozialen Seite. Unglaublich ist, dass eine SPD so etwas mitträgt.
Die Bürgerinitiativen fordern die Bundesregierung auf, die im Wasserhaushaltsgesetz in Aussicht gestellte, bundeseinheitliche und abschließende Regelung zu treffen:
1. Jede Dichtheitsprüfung ohne im Einzelfall begründeten Gefährdungsverdacht ist abzulehnen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind zu streichen bzw. zu ändern. Private Grundleitungen sind ausdrücklich von jeder allgemeinen flächendeckenden Prüfungspflicht auszunehmen. Nur bei konkretem Gefährdungsverdacht ist im Einzelfall eine drucklose Prüfung - vorrangig eine noch zu normierende Durchflussprüfung - durchzuführen. In diesem Sinne fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, um dem Wildwuchs in den Ländern einen Riegel vorzuschieben.
2. In begründeten Einzelfällen ist die Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwassergrundleitungen nur zusammen mit einer gleichzeitigen Prüfung der öffentlichen Kanäle vor dem jeweiligen Grundstück durchzuführen. Eine Sanierung muss nur bei groben Beschädigungen durchgeführt werden (Rohrversatz, grobe Beschädigung im Sohlbereich) - keinesfalls bei leichten und mittleren Undichtigkeiten - und nur, wenn eine Grundwassergefährdung oder bedeutender Fremdwassereintrag im konkreten Fall nachvollziehbar begründet wird. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand einer Maßnahme und ihrem Nutzen muss in jedem einzelnen Fall gewahrt sein.
3. Jede starre Fristsetzung mit Strafandrohung ist zu unterlassen. Die Initiative für eine begründete Maßnahme muss von der Kommune ausgehen und immer im Zusammenhang mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle stehen. Die Zuständigkeit des Bürgers für Prüfung und Sanierung muss zudem an der eigenen Grundstücksgrenze enden.
Die Bürgerinitiativen rufen auf zu einer Online-Unterschriftenaktion, die im Internet unter http://protest.alles-dicht-in.de/ aktiv geschaltet ist. Viele Teilnehmer aus fast allen Bundesländern haben sich bereits den Forderungen angeschlossen.
Viele wichtige und aktuelle Informationen hier:
http://alles-dicht-in-nrw.de/
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Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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